Werden Steuern fällig wenn das Elternhaus auf ein Kind übertragen wird und eine Ausgleichszahlung an Geschwister erfolgt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich zitiere die Kanzlei Jülicher:

Ausgleichszahlungen unter Geschwistern steuerlich nicht mehr privilegiert

Wenn einzelne Grundstücke bzw. Gebäude oder auch Firmenanteile von Eltern schon zu Lebzeiten auf eines ihrer Kinder übertragen werden, werden oft auch Ausgleichszahlungen des beschenkten Kindes an das andere Kind oder die anderen Kinder vereinbart. Das ist oft mit einem Pflichtteilsverzicht des nicht beschenkten Kindes verbunden. Der Bundesfinanzhof hat nun in einer Entscheidung vom 10.05.2017 - Aktenzeichen: II R 25/15 - seine Rechtsprechung geändert. Solche Ausgeichszahlungen werden nun als Schenkungen des von den Eltern beschenkten Kindes an das nicht beschenkte Kind angesehen. Das hat zur Folge, dass nicht der hohe Freibetrag von 400.000 € besteht, sondern nur ein solcher von 20.000 € und nach Steuerklasse 2 Schenkungsteuer erhoben wird. 

Tipp: Sie können dies umgehen, indem Zahlung an die Eltern vereinbart wird und dann eine Zahlung von den Eltern an das andere Kind erfolgt gegen einen entsprechenden Pflichtteilsverzicht.

Da steht auch gleich die Lösung drin und das fragliche Urteil des BFH.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn er es direkt von seiner Schwester geschenkt bekommt, hat er nur einen Freibetrag von 20000 €.

Wenn die Schwester das Geld an die Eltern zahlt und diese es weiter schenken, ist der Freibetrag 400000 €.


Gnadenlutscher 
Beitragsersteller
 27.05.2020, 15:27

Danke für die Info. Ganz schön gering, der Freibetrag unter Geschwistern. Kommt das Finanzamt da automatisch? Die erhalten ja in der Regel bei Immobilienvorgängen Kopien vom Notar? Oder muss der Beschenkte das in der Steuererklärung ausfüllen? Ich vermute, viele gehen in der benannten Konstellation von Steuerfreiheit aus und werden nicht von sich aus tätig.