Schenkungssteuer beim Grundstückskauf?
Hallo Zusammen,
meine Partnerin und ich haben heute ein Grundstück erworben. Dabei gab uns der Notar noch einen Hinweis hinsichtlich der Beachtung der Schenkungssteuer, welcher mich etwas verunsichert hat.
Folgende Ausgangssituation:
Meine Partnerin (Studentin ohne festes Gehalt) und ich (Fest angestellt) hatten die Chance ein Grundstück zu erwerben. Da die Bank meine Partnerin als Studentin nicht anrechnen konnte/wollte, habe ich zunächst die Finanzierung in Höhe von 173.000€ abgeschlossen. Der Kaufpreis liegt bei 180.000€ (7.000 durch Eigenkapital gedeckt). Wir beide sind nicht verheiratet, aber werden jeweils zu 50% Eigentümer des Grundstücks. Die monatlichen Ratenzahlungen teilen wir uns hälftig auf.
Nach meinem Verständnis hat hier eine Schenkung höchstens in Form der 7.000€ Eigenkapital durch mich stattgefunden, welches deutlich unter der Freigrenze von 20.000€ für unsere Lebenssituation liegt.
Damit dürfte keine Schenkungssteuer fällig werden. Richtig?
2 Antworten
Schenkungssteuer wird richtig interpretiert, aber von was zahlt zukünftig die Studentin die monatl. Raten. Machst du da weitere Schenkungen.
Sie ist Werkstudentin (ca. 900€ Netto) und bekommt Unterstützung zum Studium von den Eltern (ca. 1000€). Davon wird Sie mir dann die Hälfte der monatl. Rate (ca. 300€) überweisen.
Ich denke, die Schenkung, die der Notar meint, bezieht sich auf die Hälfte des Wertes, also 90.000€.
Betrachte es doch mal aus Sicht des Finanzamtes. Was ist dort ersichtlich? Ihr seid beide mit 50% Anteil im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, normalerweise hättet ihr beide die Hälfte des Preises beisteuern müssen, also beide 90.000.
Laut der Finanzierungsvertrags der Bank ist das aber nicht ersichtlich bzw nicht geschehen, du hast das Geld allein aufgenommen. Das bedeutet aus Sicht des Finanzamtes, dass du der Partnerin die 90.000€ gegeben (geschenkt) hast, die sie aus eigenen Mitteln hätte beisteuern müssen.
Dass deine Partnerin die Hälfte der Tilgungsraten beiträgt, ist für diese Betrachtung unerheblich. Denn das taucht im Finanzerungsvertrag nicht auf. Dies ist eine reine interne Vereinbarung zwischen euch beiden, die nach außen hin keinerlei Wirkung hat. nach außen hin stellt es sich so dar, dass du die Tilgungsraten alleine stemmst.
Ihr beide müsstet nun also noch einen privaten Darlehensvertrag zwischen euch beiden abschließen, um damit belegen zu können, dass es sich bei den 90.000€ nicht um eine Schenkung handelt, sondern um ein Darlehen, welches die Partnerin mit der Rate von X€ an dich zurück zu zahlen hat.