Hallo zusammen,
meine Tante und mein Onkel (beide 65 Jahre) möchten mich (40 Jahre) in das Grundbuch ihres Hauses eintragen lassen. Die beiden erhalten ein lebenslanges Wohnrecht und ich soll zusätzlich auch eine Vorsorgevollmacht erhalten. Eigene Kinder haben die beiden nicht. Sie waren bereits beim Notar und haben mich damit überrascht.
Handelt es sich rein rechtlich hierbei schon um eine Schenkung? Wenn ja, wird dann Schenkungssteuer fällig zum Zeitpunkt der Eintragung?
Oder wird es dann beim Ableben der beiden vererbt und erst zu diesem Zeitpunkt wird die Erbschaftssteuer fällig?
Der Notar hat Sie diesbezüglich nicht beraten, weil er kein Steuerberater ist. Ein Termin bei meinem Steuerberater habe ich bereits vereinbart. Bin trotzdem neugierig und würde gerne wissen, ob hier jemand kurzfristig etwas dazu sagen kann.