Schenkung: Werden gezahlte Rechnungen auf den Freibetrag angerechnet?
Hallo, ich habe eine fiskalische Detailfrage. Vielleicht weiß jemand Bescheid.
Für Schenkungen innerhalb der Familie gelten je nach Beziehungsverhältnis steuerliche Freigrenzen. Also z.B. Eltern > Kinder 400k in zehn Jahren.
Werden auf diesen Freibetrag auch Beträge angerechnet, die nicht direkt fließen, bei denen aber der Beschenkte profitiert? Beispiel: Ich will mein Kind beim Immobilienerwerb unterstützen und schenke ihm 400k. Könnte ich zusätzlich die Notar- oder Maklergebühren bezahlen, oder wird das ebenfalls angerechnet, so dass die Freigrenze verletzt wird, weil insgesamt ein Begünstigung von über 400k vorliegt?
4 Antworten
Das ist nur ein verkürzter Zahlungsweg und stellt genauso eine Schenkung dar, als hättest Du das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen und dieses zahlt davon die Rechnung.
Wenn Du Rechnungen für Dein Kind bezahlst, was soll das denn anderes als eine Schenkung darstellen!?!
Also ja, auch dieses wäre eine Schenkung, die angerechnet und dazu addiert wird.
Meine laienhafte Vermutung wollte ich gern ein bisschen abstützen auf Wissen von Menschen, die ggf. mehr Ahnung habe. Daher: Danke für die kurzfristige Rückmeldung. Und für mich zur Einordnung: Sind Sie ebenfalls Laie, oder haben Sie einen fachlich relevanten Zugang zu diesem Thema?
Also z.B. Eltern > Kinder 400k in zehn Jahren.
jeder Elternteil konnte jedem KInd innerhalb von 10 Jahren 400.000 Euro "vermachen".
Ja, habe ich ungenau formuliert. Es ging mir bloß um das Prinzip unbarer Leistungen. Aber danke trotzdem.
Ich kann Eifelia nur bestätigen.
Natürlich zählt es ebenso als Schenkung, wenn ich eine Schuld einer anderen Person zahle.