Schenkungssteuer nach Schuldhaftentlassung?


08.02.2022, 17:57

Danke. Hinterher ist man immer schlauer..... Ich hab ja schon gesagt, wäre sein Stolz damals nicht zu groß gewesen, hätte ich viel Geld gespart.

Die Rechnung mit Ihren Beträgen hat mir trotzdem sehr geholfen. Danke schonmal dafür.

Der Kaufpreis war 249000. Darlehen 199000 und KfW 50000. Schulden 2020 bei Übergabe 140000 € vom Darlehen. Ca. 44000 KfW... Verkehrswert lt. Notarieller Urkunde (Übergabevertrag) ca. 280000 €. Tilgung bis dahin vom Übernehmer ca. 66000.

Im Grundbuch stehe ich jetzt drin und natürlich die Bank mit der Grundschuld.

Das ist alles, was ich als Laie dazu sagen kann. Hätten Sie vielleicht noch einen Tipp? Macht es noch Sinn, mit dieser Schenkungssteuer Erklärung zu einem Steuerberater oder RA zu gehen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, um da mal einen Sachverhalt draus zu machen:

Ihr habt gemeinsam ein Haus gekauft.

Ihr habt gemeinsam eine Finanzierung aufgenommen.

Leider fehlen in dem wortreichen Sachverhalt die Summen.

Was soll heißen:

Vor 1,5 Jahren habe ich meinen LAG aus dem Darlehen entlassen

Hättest Du das Haus aus eigenen Mitteln kaufen können und hast ihm für den Kauf seiner Hälfte das Geld geliehen?

Wer Geld für ein Haus hat, hat kein Geld um in der Sache einen Steuerberater zu fragen, was nur ein paar hundert euro gekostet hätte?

Klar ist, wenn Du seine Haushälfte übernommen hast, sie also auf Dich übertragen wurde, so ist das ein Kauf soweit es dabei die Entlassung aus dem Darlehen war. Entsprechend wäre es, wenn die auf der Hälfte noch laufende Finanzierung bei einer Bank wäre. Der Kauf kostet Grunderwerbsteuer.

Wenn die Haushälfte aber mehr wert ist, als der Restbetrag des Darlehens, so handelt es sich bei diesem Kauf um eine "gemischte Schenkung," und die Schenkung ist dabei der Mehrbetrag.

Beispiel:

Hauskauf 300.000,-, der Einfachheit halber voll finanziert.

nach 5 Jahren übernimmt einer der beiden Käufer die Hälfte des anderen. Restschuld ist noch 280.000,-, Wert des Hauses inzwischen 360.000,- Euro.

Kauf zu 140.000,- (halbe Schulden) * X (3,0-6,5 % Grunderwerbsteuer je nach Bundesland).

wErt der Haushälfte 180.000,- - 140.000,- Kauf = 40.000,- Schenkung - Freibetrag 20.000,- = zu versteuern 20.000,- * 30 % = 6.000,- Euro Steuern.

Das Finanzamt freut sich und ein Besuch beim steuerberater vor dem Kauf des Hauses hätte das vermeiden können, aber der hätte 500,- Euro gekostet.

Da zahlt man lieber ein paar tausend Euro Steuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HEISALA572 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 17:44

Danke. Hinterher ist man immer schlauer..... Ich hab ja schon gesagt, wäre sein Stolz damals nicht zu groß gewesen, hätte ich viel Geld gespart.

Die Rechnung mit Ihren Beträgen hat mir trotzdem sehr geholfen. Danke schonmal dafür.

Der Kaufpreis war 249000. Darlehen 199000 und KfW 50000. Schulden 2020 bei Übergabe 140000 € vom Darlehen. Ca. 44000 KfW... Verkehrswert lt. Notarieller Urkunde (Übergabevertrag) ca. 280000 €. Tilgung bis dahin vom Übernehmer ca. 66000.

Das ist alles, was ich als Laie dazu sagen kann. Hätten Sie vielleicht noch einen Tipp? Macht es noch Sinn, mit dieser Schenkungssteuer Erklärung zu einem Steuerberater oder RA zu gehen?

wfwbinder  08.02.2022, 18:07
@HEISALA572
Macht es noch Sinn, mit dieser Schenkungssteuer Erklärung zu einem Steuerberater oder RA zu gehen?

Mit Sicherheit. Das ist die Arbeit eines Steuerberaters.

Vor allem dafür sorgen, das die Tilgungen richtig eingeordnet werden. Was hat er denn getilgt?

Wie ist denn das im Übergabevertrag formuliert worden? die Hälfte der Restschulden, also ca. 92.000,-, oder getrennt danach, wer was getilgt hat? Das hätte der Notar abfragen sollen, aber die haben von Steuern fast nie Ahnung.

Um die Problematik klar zu machen. 280.000,- ist das Objekt wert. 1/2 wird gekauft, also Wert 140.000,-. Wenn der Kaufpreis 94.000,- ist wird darauf die Grunderwerbsteuer gerechnet, also etwas zwischen knapp 3.000,- und höchsten ca. 6.000,- Euro. 46.000,- wären Schenkung, nach Abzug des Freibetrags 26.000,- * 30 % = 7.800,- Euro.

Wenn von den Tilgungen alles von Dir geleistet wurde, könnte man es so dargestellt haben, dass seine "Restschuld die Hälfte des Darlehens wäre, weil er nicht getilgt hat, also ca.125.000,-. also ca. 4.000,- bis 8.000,- Grunderwerbsteuer, aber 140.000,- - 125.000,- = 15.000,- Schenkung, also keine Schenkungssteuer. also im schlechtesten Fall 2.800,- gespart und im besten Fall 9.800,- Euro.

Also auf zu einem Berufskollegen von mir. Eventuell kann man am ganzen Vorgang ja noch etwas drehen.

HEISALA572 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 08:36
@wfwbinder

Hallo nochmal.....

Habe mich gestern mal überwunden und beim Finanzamt angerufen, nachdem ich meine Unterlagen vom Notar eingehend gelesen habe.

Ich hatte Glück... Zum einen hatte ich eine sehr nette Dame am Telefon und zum anderen steht meine Tilgung im Übergabevertrag. Sie hatte das allerdings vorher nicht gesehen....

Sie hat kurz gerechnet und gemeint, dass ich damit unter dem Betrag(?!) läge und die Schenkungssteuer Erklärung damit für mich hinfällig wäre.

.... Somit bleibt es bei den ...

4600 € Grunderwerbssteuer, 350 € Gerichtskosten für Grundbuch Umschreibung, Notarkosten für Übergabevertrag und gegenseitigem Testament und die 1400 Euro für die Bearbeitung des Darlehens (wurde im neuen Darlehensvertrag übrigens als "Übernahmegebühr" deklariert)....

...auf denen ich wohl sitzen bleibe...?!

Trotzdem ist mein Bauchweh wegen des Gedanken an eine "Schenkungssteuer für Schulden" endlich weg. 👍

wfwbinder  10.02.2022, 10:08
@HEISALA572
und zum anderen steht meine Tilgung im Übergabevertrag.

Sehr schön, ein sorgfältiger Notar.

Na, dann hat es sich ja geklärt. Und das was angefallen ist, hätte man auch kaum vermindern können in der Situation.

Wem gehört den nun das Haus, wer ist im Grundbuch eingetragen?


HEISALA572 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 17:04

Ich steh da nun alleine drin, wobei die Grundschuld von 249000 auf die Bank eingetragen bleibt. Gibt ja noch Rest Schulden....