Führt die Eintragung der Nichte ins Grundbuch eines Hauses direkt zur Steuerpflicht für die Schenkung?
Hallo zusammen,
meine Tante und mein Onkel (beide 65 Jahre) möchten mich (40 Jahre) in das Grundbuch ihres Hauses eintragen lassen. Die beiden erhalten ein lebenslanges Wohnrecht und ich soll zusätzlich auch eine Vorsorgevollmacht erhalten. Eigene Kinder haben die beiden nicht. Sie waren bereits beim Notar und haben mich damit überrascht.
Handelt es sich rein rechtlich hierbei schon um eine Schenkung? Wenn ja, wird dann Schenkungssteuer fällig zum Zeitpunkt der Eintragung?
Oder wird es dann beim Ableben der beiden vererbt und erst zu diesem Zeitpunkt wird die Erbschaftssteuer fällig?
Der Notar hat Sie diesbezüglich nicht beraten, weil er kein Steuerberater ist. Ein Termin bei meinem Steuerberater habe ich bereits vereinbart. Bin trotzdem neugierig und würde gerne wissen, ob hier jemand kurzfristig etwas dazu sagen kann.
5 Antworten
Ja, es ist eine Schenkung, denn das Eigentum wird verschafft ohne Gegenleistung (das wäre ein Kauf, oder Tausch).
Hier ist gegenüber der Erbschaft zu sehen, dass das Wohnrecht den Wert erheblich mindert.
Man könnte auch noch die Pflege und sorge im Alter als Gegenleistung anführen. Alles eben, was den Wert mindern kann.
Würdest Du erst beim Tode der beiden Erben, wäre die Steuerlast erheblich höher.
Mit Eintragung ins Grundbuch ist die Schenkung vollzogen und Du wirst schenkungssteuerpflichtig.
Allerdings ist die "Wertminderung" durch das Wohnrecht zu berücksichtigen und wie wfwbinder erwähnt evtl. ein "Wert" für zukünftig von Dir erwartete Pflege festzusetzen.
Ich denke hier hätte der Notar entsprechend beraten sollen.
Man kann niemanden einfach so als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, es muss immer einen Rechtsvorgang dazu geben. Sprich der Notar hat eine Schenkung dokumentiert und dann, als Folge daraus, die Eintragung im Grundbuch machen lassen.
Also ja, der Vorgang dürfte Schenkungssteuer pflichtig sein.
Mit dem Erbe oder dem Tod der beiden hat das gar nichts zu tun. Das wäre der Fall wenn sie ein Testament zu deinen Gunsten gemacht hätten. Dann wäre aber bis zum Tod das Grundbuch unverändert
Ist eine Schenkung, das Wohnrecht wird aber abgezogen.
Natürlich findet mit Eigentumsübergang die Schenkung statt. Der Wert berechnet sich aus dem Wert der Immobilie abzüglich des Wertes des Wohnrechts.
Jedoch dauert es eine Weile, bis der Steuerbescheid ergeht. Zum Teil sogar Jahre. Wenn er kommt, ist er jedoch unverzüglich fällig und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das Finanzamt länger braucht.
Danke für die schnelle Antwort. Wie wird der Wert des Wohnrechts errechnet und wer ermittelt diesen?
Den Wert des Wohnrechts sollte Dein Steuerberater ermitteln, es kann aber auch der Notar machen, beide arbeiten nach den gleichen Vorgaben.
Basis ist die Nettokaltmiete des Hauses/der Wohnung und nach dem Alter der Wohnrechtsberechtigten ergibt sich aus der Tabelle:
ein Vervielfältiger der dann zum Wert führt.
Danke. Wie gesagt, die beiden haben mich ziemlich damit überrascht und konnten mir nicht sagen, ob der Notar nun von einer Schenkung gesprochen hat. Das war der erste Termin mit dem Notar und er bereitet jetzt erst alle Unterlagen vor.