Führt die Eintragung der Nichte ins Grundbuch eines Hauses direkt zur Steuerpflicht für die Schenkung?

5 Antworten

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Ja, es ist eine Schenkung, denn das Eigentum wird verschafft ohne Gegenleistung (das wäre ein Kauf, oder Tausch).

Hier ist gegenüber der Erbschaft zu sehen, dass das Wohnrecht den Wert erheblich mindert.

Man könnte auch noch die Pflege und sorge im Alter als Gegenleistung anführen. Alles eben, was den Wert mindern kann.

Würdest Du erst beim Tode der beiden Erben, wäre die Steuerlast erheblich höher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ginieh 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 11:47

Vielen Dank, das hilft mir sehr.

Mit Eintragung ins Grundbuch ist die Schenkung vollzogen und Du wirst schenkungssteuerpflichtig.

Allerdings ist die "Wertminderung" durch das Wohnrecht zu berücksichtigen und wie wfwbinder erwähnt evtl. ein "Wert" für zukünftig von Dir erwartete Pflege festzusetzen.

Ich denke hier hätte der Notar entsprechend beraten sollen.

Man kann niemanden einfach so als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, es muss immer einen Rechtsvorgang dazu geben. Sprich der Notar hat eine Schenkung dokumentiert und dann, als Folge daraus, die Eintragung im Grundbuch machen lassen.

Also ja, der Vorgang dürfte Schenkungssteuer pflichtig sein.

Mit dem Erbe oder dem Tod der beiden hat das gar nichts zu tun. Das wäre der Fall wenn sie ein Testament zu deinen Gunsten gemacht hätten. Dann wäre aber bis zum Tod das Grundbuch unverändert


ginieh 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 11:07

Danke. Wie gesagt, die beiden haben mich ziemlich damit überrascht und konnten mir nicht sagen, ob der Notar nun von einer Schenkung gesprochen hat. Das war der erste Termin mit dem Notar und er bereitet jetzt erst alle Unterlagen vor.

Amado  09.12.2022, 12:14
@ginieh

Du solltest auf jeden Fall vorher zum Steuerberater und sicherstellen dass du die fälligen Steuern auch bezahlen kannst. Sonst kann das für alle Beteiligten unschöne Folgen haben.

Ist eine Schenkung, das Wohnrecht wird aber abgezogen.

Natürlich findet mit Eigentumsübergang die Schenkung statt. Der Wert berechnet sich aus dem Wert der Immobilie abzüglich des Wertes des Wohnrechts.

Jedoch dauert es eine Weile, bis der Steuerbescheid ergeht. Zum Teil sogar Jahre. Wenn er kommt, ist er jedoch unverzüglich fällig und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das Finanzamt länger braucht.


ginieh 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 11:08

Schon gefunden. Dankeschön.

ginieh 
Beitragsersteller
 09.12.2022, 11:00

Danke für die schnelle Antwort. Wie wird der Wert des Wohnrechts errechnet und wer ermittelt diesen?

wfwbinder  09.12.2022, 12:01
@ginieh

Den Wert des Wohnrechts sollte Dein Steuerberater ermitteln, es kann aber auch der Notar machen, beide arbeiten nach den gleichen Vorgaben.

Basis ist die Nettokaltmiete des Hauses/der Wohnung und nach dem Alter der Wohnrechtsberechtigten ergibt sich aus der Tabelle:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2021-10-04-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2022.html

ein Vervielfältiger der dann zum Wert führt.