Schenkungssteuer - Gemeinschaftskonto?
Auf unserem gemeinsamen Konto ist aus dem Nicht-EU-Ausland von der Cousine meiner Frau eine Zuwendung von 60.000Euro eingegangen. Ein Schenkungsvertrag besteht nicht. Ist es in diesem Fall möglich, bei der fälligen Schenkungssteuer den Freibetrag von 20.000Euro doppelt zu beanspruchen, da ich ja auch "beschenkt" worden bin? Wie behandelt das Finanzamt eine solche Zuwendung auf ein Gemeinschaftskonto?
1 Antwort
Als erstes sieh doch mal, was auf dem Überweisungsträger steht.
Steht da als Überweisungsempfänger Eheleute ........, oder a und B ........, oer steht da nur Deine Frau?
Was steht da als Verwendungszweck?
Schenkung und der Name Deiner Frau?
Ich würde Euch ja nie den Tipp geben, dass Ihr da noch einen Brief der Cousine findet, in dem sie geschrieben hat, "ich überweise Euch eine Schenkung von 60.000,- Euro, damit ihr Euch gemeinsam Wünsche Erfüllen könnt."
Im Kontoauszug steht nur der Name der Schenkenden, und "donativo". Aber wie geht das mit den zwei Steuererklärungen für nur ein Konto?
Man schreibt in die Schenkungssteuererklärung, ass man 30.000,- Euro geschenkt bekommen hat von Frau ........ und fertig. Abwarten, ob es eine Rückfrage gibt.
Wer gerade 30.000,- Euro geschenkt bekommen hat, hat natürlich keine 200,- Euro für einen Steuerberater übrig. Das Leben ist eben sehr hart.
Es steht da nur "donativo" (Schenkung). Also geht die Schenkung an beide, und folglich müsste der Freibetrag doch dann beiden Kontoinhabern zustehen!? Oder sieht das Finanzamt das anders?