Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. In der Kündigung hatte ich angegeben, daß ab einem Zeitraum von 1,5 Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist, Besichtigungstermine möglich wären. Ist dies zulässig?, da ich vorher einfach keine fremden Menschen in meinem Zuhause haben möchte, oder muss ich hier nun schon nach zwei Wochen der Kündigungseinreichung die Bereitschaft haben und Termine zulassen? LG