Debitkarte Reisebank ermittelbar, Pfändbar?


19.09.2021, 20:18

Online was dazu gelesen: "Wiederaufladbare Kreditkarten, die nicht mit einem Konto verbunden sind, haben den Vorteil, dass Sie für Ihre Gläubiger nur sehr schwer aufzufinden sind, da sie nicht an die BaFin gemeldet werden müssen und deshalb auch nicht über das Kontoabrufverfahren ermittelt werden können. Auch das Finanzamt hat hier keinen Informationsvorsprung."

3 Antworten

Da Du in der Privatinsolvenz bist, wäre es eher "essentiell wichtig", sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Mit Deiner "Planung" riskierst Du nicht nur einen erfolgreichen Verlauf Deiner Insolvenz incl. der Restschuldbefreiung, sondern machst Dich auch strafbar. Das nennt man Insolvenzbetrug und die Strafen sind nicht ohne.

https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzbetrug/

Abgesehen davon, dass es in diesem Forum keine Tipps zu strafbaren Handlungen gibt, solltest Du Dir keine Illusionen machen. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt es keine Anonymität.

Zwar stimmt nicht, was @correcta geschrieben hat, es wird nichts automatisch von den Banken an die Behörden gemeldet, es sei denn, es geht um größere Bargeldeinzahlungen oder es gibt Hinweise auf Schwarzgeld. Bei Ermittlungen in Strafverfahren gibt es aber keine "Geheimnisse" und die Banken müssen bei Abfragen sämtliche Daten zur Verfügung stellen.


Benjamin950 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 11:41

Danke für deine Antwort.

Ich halte mich auch an die Vorgaben, keine Sorge. Hier geht es auch nicht um irgendwelche Straftaten, sondern lediglich um die Benutzung einer Debitkarte während der Insolvenz.

Das ist nicht verboten. Nur gilt, pro Person darf man max. ein P-Konto besitzen. Alle Beträge die woanders liegen könnten gepfändet werden, egal ob ursprünglich vom P-Konto und daher eigentlich Teil des Freibetrags.

Es geht um die Nutzung im Ausland. Hauptsächlich dass ich keine Gefahr laufe ohne Geld dazustehen und Möglichkeiten habe Hotels zu zahlen etc. Zweitens, natürlich auch keine Gefahr zu laufen deshalb noch Ärger zu bekommen.

Dass die Staatsanwaltschaft und anderen Behörden mit einem Beschluss Zugriff haben und Pfänden können, wäre natürlich logisch.

Die Frage ist aber, ob überhaupt regelmäßig Kontoabrufverfahren durchgeführt werden, wenn man in der Privatinsolvenz ist. Und wenn ja, ob dieses Konto damit auch gefunden werden kann.

Laut Infos aus dem Internet, und aussage der Bankangestellten müsste da schon direkt der Beschluss eingehen, welches sehr unwahrscheinlich ist.

Zappzappzapp  22.09.2021, 22:55
@Benjamin950

Selbstverständlich ist die Benutzung einer Debitkarte während der Insolvenz nicht verboten und natürlich kann das Geld auch nicht gepfändet werden, wenn es sich um Geld handelt, über welches Du im Rahmen des Freibetrages auf dem P-Konto verfügen kannst.

Du schreibst aber ziemlich deutlich, dass es sich genau darum nicht handelt.

Handelte es sich um im o.g. Sinn "legales" Geld, müsstest Du Dir nämlich gar keine Gedanken machen, ob das Konto auffindbar ist, ob das Konto gemeldet wird oder ob Deine Verwalterin das Konto finden könnte. Dann wäre das nämlich Dein Geld, mit dem Du machen kannst, was Du willst. Wenn Du wirklich kein Geld an Deinen Insolvenzverpflichtungen vorbeischleusen wolltest, dann wäre Deine Frage nicht "essentiell wichtig", sondern völlig unnötig.

Benjamin950 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 17:44
@Zappzappzapp

Eben nicht. Denen ist egal woher das Geld stammt auf anderen Konten als das P-Konto.. Es wäre pfändbar und somit in Gefahr!.. Daher essentiell wichtig nicht gefunden zu werden.

Aber danke trotzdem dass du dich so sehr interessierst dafür.

Zappzappzapp  17.10.2021, 15:16
@Benjamin950

Du kannst allein entscheiden, was Du machst, es ist alles gesagt.

Letzte Anmerkung dazu:

Ob Du Dir etwas schön redest, ist für die Fakten unerheblich. Es gibt keinen Mittelweg. Entweder hast Du Geld zur Verfügung, welches Dir im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter zur Verfügung steht, das musst Du nicht verstecken. Hast Du Geld, von dem (noch) niemand etwas weiß und welches "pfändbar wäre", musst Du das angeben, sonst gefährdest Du Dein Inso-Verfahren und machst Dich strafbar, ganz klar, alternativlos und einfach verständlich.

Lies Dir mal genau durch, was Du im Zusammenhang mit Deinem Insolvenzverfahren unterschrieben hast, das kann nicht schaden.

Benjamin950 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 13:51
@Zappzappzapp

Wie gesagt, alle Beträge auf anderem Konten: Paypal, Debitkarten, meinetwegen ein Bankschliesfach sind pfändbar weil sie nicht auf dem P-Konto liegen!

Ich könnte heute mein restliches Guthaben auf dem P-Konto an eine Debitkarte senden, und morgen könnte es bereits gepfändet sein weil es nicht mehr auf dem P-Konto ist! Es interessiert dann auch keinen mehr woher das Geld stammt! Es ist pfändbar! Ich habe explizit den IV dazu befragt und die Antwort ist eindeutig! JA, Egal woher das Geld stammt, auch der Freibetrag ist dann Pfändbar!

Deshalb diese Kontoart als Alternative... Ich würde aus meinem Freibetrag vom P-Konto Geld abheben, dahin bringen und bar einzahlen, innerhalb des Monats verbrauchen, wie vorgesehen, und was von der Karte muss und kann keiner erfahren, weil das Geld eh teil des Freibetrags ist!...

Die Karte ist nur in der Hinsicht "Anonym", dass hierauf kein Name gedruckt wird. Mehr nicht. Wenn du diese aufladen willst, musst du auch deinen Personalausweis vorlegen... wenn du in einer Reisebank aufladen willst.

Sollte eine Konten Abfrage stattfinden, wird dieses Kartenkonto mitgeteilt. Banken sind dazu angehalten, solche Karten sowie Girokonten, Kreditkarten, Kredite... ect., an eine Datei zu melden, damit ein Kontenabruf durch Behörden statt finden kann. Von diesem Abruf erfährt die Bank selbst nichts. Daher wäre die Karte auffindbar. Deswegen musst du ja auch deine Identität per PostIdent feststellen lassen, da die Bank nach AO und GWG zur Feststellung deiner korrekten Identität verpflichtet ist.

Sonst würde keine Identitätsfeststellung durchgeführt werden...


Benjamin950 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 02:38

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Laut Informationen von der Bank und aus dem Internet, Wird diese Art der Debitkarte dem Bafin nicht gemeldet.

Soweit ich das verstanden habe ist das die Bundesweite auskunft Zentrale über verschiedene Konten.

""Wiederaufladbare Kreditkarten, die nicht mit einem Konto verbunden sind, haben den Vorteil, dass Sie für Ihre Gläubiger nur sehr schwer aufzufinden sind, da sie nicht an die BaFin gemeldet werden müssen und deshalb auch nicht über das Kontoabrufverfahren ermittelt werden können. Auch das Finanzamt hat hier keinen Informationsvorsprung.""

Das können Sie so aber nicht bestätigen? Darf ich fragen von wo sie Ihre Infos haben?

Besten Dank

correcta  20.09.2021, 13:22
@Benjamin950

Ein Freund hatte die Payback Visa auf Guthabenbasis, die stand in seiner BafinAuskunft, die der Gerichtsvollzieher angefordert hat und wurde dann gepfändet.

Und die Reisebank verlangt genau deshalb deine Legitimation. Da können auch bis zu 5000,- EURO aufgeladen werden. Gesetzlich wäre das verboten, wenn es nicht gemeldet wird. Es gab sowas mal, ganz anonym... das maximal Limit war 100,- EURO... wegen der fehlenden Meldung.
Hier wird aber alles korrekt gemeldet, daher die Legitimation... und daher darf da auch so viel aufgeladen werden.

Zappzappzapp  20.09.2021, 22:37
@correcta

Ich muss Dich leider korrigieren. Die BaFin speichert nichts und es gibt auch keine BaFin-Auskunft. Es ist auch nicht verboten, €5000 aufzuladen, soweit der Kontoinhaber sich legitimiert hat..

Die Banken sind lediglich verpflichtet bei Geldwäscheverdacht, Meldungen an die "Generalzolldirektion Financial Intelligence Unit (FIU)" zu machen, die mit dieser Aufgabe betraut ist.

Benjamin950 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 11:47
@correcta

Die Payback Visa ist auch von der LBB und nur mit eigenem Konto aufladbar.

Diese Art Konto ist nochmals anders. Die direkte Verbindung zum Girokonto ist natürlich auffindbar.

Mir geht es speziell um die Wiederaufladbaren Kreditkarten, die nicht mit einem Konto verbunden sind. z.B. Reisebank.

Ich halte das für ganz dünnes Eis. Geld auf einer Debit-Karte zu parken um dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Sicherlich kann man das machen, wenn das Unternehmen nicht in D seinen Sitz hat. Weil im Ausland die deutschen Titel nicht gelten. Das wäre dann legal.

Ist halt genauso wie mit Paypal-Guthaben. Man kann also legal Guthaben bei Papal Bank in Luxemburg haben und dieses Guthaben so den Gläubigern erst mal entziehen. Aber die Gläubiger können selbstverständlich in Luxemburg Titel erwirken und auch dort pfländen.

Freilich muss man bei einer Vermögensauskunft diese Konten angeben.

Aber vor all diesen Dingen kann man nur abraten, wenn man die Restschuldbefreiung erhalten möchte. Schließlich können Gläubiger gegen die Restschuldbefreiung Widerspruch einlegen, wenn unerlaubte Handlungen vorgenommen wurden. Mit der Einsetzung eines IVs gibt man die Verfügung über sein Vermögen an den Treuhänder den IV.


Benjamin950 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 13:41

Erstmal danke für die ausgiebige Antwort! Stimmt, es ist dünnes Eis, deshalb auch die Frage hier.

Es geht auch wie zuvor erwähnt nicht um extra Geld welches man versteckt vor den Gläubigern, sondern lediglich um das Geld welches sowieso innerhalb der Pfändungsfreigrenze zur Verfügung steht. Bestimmte Zahlungen gehen nunmal nur mit Kreditkarte/Debitkarte und nicht mit EC/P-Konto.. Wie z.B. eine Hotelübernachtung und dergleichen...

Leider ist alles, welches nicht auf dem P-Konto liegt pfändbar. Auch wenn dies ursprünglich aus dem nicht pfändbaren monatlichen Betrag stammt. Daher will ich kein Risiko eingehen und etwa riskieren dass man mir noch den letzten Cent aus der Tasche zieht und mein Insolvenzverfahren kippt..

Daher die Frage ob die genannte Kontoart wirklich nicht auffindbar ist...