Hilfe beim Fragebogen des Finanzamt: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?
Hallo Zusammen,
Ich bin 21 Jahre und habe im Februar meine mündliche Prüfung zur Verkäuferin.
Da ich nicht weiß wie es im Februar aussieht mit Arbeit möchte ich als Nebenjob im Februar meinen Online Shop eröffnen, allerdings bräuchte ich beim ausfüllen des Fragebogen vom Finanzamt Hilfe. Was muss ich bei 110 bis 118, sowie 146 bis 148 eintragen bzw. muss ich überhaupt was eintragen.
Danke im Voraus:)
1 Antwort
Ich habe jetzt nicht nachgesehen, was genau in den genannten Feldern abgefragt wird, aber bezogen auf die Überschrift: Du musst den Gewinn aus Deinem Gewerbebetrieb für die jeweiligen Zeiträume schätzen.
Auf dieser Grundlage werden Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt: Da Selbständige keine Lohnsteuer als Vorauszahlung auf ihre Einkommensteuer zahlen, müssen sie per 10.03 , 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Diese werden jeweils unter der Annahme festgesetzt, dass der Gewinn in der Zukunft genauso hoch ist wie der letzte, der dem Finanzamt erklärt wurde - da diese Zahl bei Neugründern nicht vorliegt, wird von diesen eine eigene Einschätzung abgefragt. Eine Fehleinschätzung hat dabei keine Folgen außer einer entsprechenden Steuernachzahlung oder -erstattung. In späteren Jahren kann man beantragen, die Vorauszahlungen anzupassen, wenn man merkt, dass der aktuelle Gewinn von dem, auf dem die Vorauszahlungen beruhen, erheblich abweichen wird (z.B. weil man einen wichtigen Kunden verliert oder der Umsatz sich stark erhöht).
Ja, schon richtig - wenn man es nicht macht, stellt das FA die Zahlen aber meiner Erfahrung nach bei. Früher - auf Papier - habe ich da immer nur "wie bisher" reingeschrieben (wenn sich an dem Job nichts geändert hat, versteht sich). Elektronisch geht das nicht, weil das Zahlenfelder sind, man könnte es aber ins Freitextfeld aufnehmen.
Ich meine, man muss auch voraussichtliche Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit eintragen. Also Brutto, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Verständlich, da die Steuerlast eben vom gesamten zvE abhängt.
Da das Jahr noch nicht mal begonnen hat, kann man nur schätzen. Also die beiden Azubi-gehälter, zweimal keine Lohnsteuer und zweimal Sozialversicherungsbeiträge. Plus 0 Gewinn. Schwierig. Wird wohl zu Nachfragen führen.