Muss die Umsatzsteuer der Lagerraumvermietung an das Finanzamt gezahlt werden?

1 Antwort

Die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ist nach §4 Nr. 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei (ausgenommen kurzfristige Vermietung von Wohnräumen und KFZ-Stellplätzen und ein paar andere spezielle Ausnahmen).

Nach §9 UStG kann auf die Befreiung verzichtet werden, sofern der Mieter die Räume selbst für Umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt.

Der Verzicht auf die Befreiung scheidet also aus, wenn die Vermietung an Privatpersonen erfolgt, die keine Unternehmer I.S.d. UStG sind.

Daher ist die Miete netto zu berechnen und unterliegt auch bei dem vermietenden Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.

Wichtig zu beachten ist der möglicherweise noch laufende Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 Jahren für Gebäude nach §15a UStG.

Sofern in den letzten 10 Jahren keine Vorsteuer für die Errichtung oder Sanierung der Halle geltend gemacht wurden, sollte dies jedoch auch kein Risiko darstellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ChrisKohl 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 14:41

Danke für die rasche Antwort. Das Gebäude wurde 2014 erworben, hat das irgend welche Auswirkungen?

NeumanDa  29.10.2021, 14:46
@ChrisKohl

Nur wenn Vorsteuer geltend gemacht wurde, was für gewöhnlich beim Kauf von Immobilien nicht der Fall ist.

Falls doch, ist der Vorsteuerbetrag auf 10 Jahre seit Kauf zu verteilen und dann für den restlichen Teil des Zehnjahreszeitraums (wohl bis 2024) im Verhältnis der umsatzsteuerfrei vermieteten zur restlichen Fläche zurückzuzahlen.

Wenn Vorsteuer geltend gemacht wurde, sollte sich das mal ein Steuerberater anschauen.

Grüße

NeumanDa  29.10.2021, 14:48
@NeumanDa

Beispiel:

Es wurden 100.000 Vorsteuer gezogen

Somit 10.000 pro Jahr des Berichtigungszeitraums

nach 7 Jahren Änderung der Nutzung -> 50% USt frei

nun sind p.a. 50% von 10.000 = 5.000€ bis zum Ende des Berichtigungszeitraums (also noch 3 Jahre) = 15.000€ zurückzuzahlen.

ChrisKohl 
Beitragsersteller
 29.10.2021, 15:18
@NeumanDa

Danke für die ausführliche Antwort, das hat mir sehr geholfen. Ich werde mich dann an einen Steuerberater wenden.