OSS-Verfahren? - Ja oder nein? Ich habe eine Mail von Ebay erhalten? Wer kann es mir als Laie ganz einfach erklären?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich tue jetzt mal so, als wärst Du bei mir, höttest aber keine 50,- Euro um mir das Honorar zu zahlen.

Dann würde ich Dir raten einen Brief an das Finanzamt zu schreiben:

s.g.D.u.H.,

ich möchte am One-Stop-Shop verfahren teilnehmen. ich bitte um entsprechende Registierung.

Mit freundlichen Grüßen

Ausserdem diese Seite Aufrufen und die USt-ID beantragen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=302865525B72159A08CC

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wfwbinder  15.12.2022, 12:46

Aber wenn Du in der Größe Onlinegeschäfts machst, solltest du wirklich einen Berufskollegen von mir aufsuchen.

Walter402 
Beitragsersteller
 18.12.2022, 08:47
@wfwbinder

Jetzt wo ich das weiß, dass es diese 10.000 Grenze für grenzüberschreitende Lieferung gibt, könnte ich doch einfach aufpassen, dass ich im nächsten Jahr diese Grenze nicht überschreite und das Jahr 2022 dann nur ein einmaliger Ausrutscher war? Ich kann mit für das Jahr 2023 eine neue Exel Tabelle machen, wo ich die Verkäufe ins Ausland dann in Zukunft im Blick behalte und rechtzeitig den Verkauf stoppe. Dieses Kleingewerbe ist nur ein nebenberufliches Hobby von mir. Und soll gar nicht so ausarten.

In der Mail von Ebay geht es darum, dass Sie, wenn Ihr Gesamtumsatz für grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, in der Regel in allen EU-Ländern, in die Sie liefern, Ihre Umsatzsteuer registrieren oder die dort geschuldete Umsatzsteuer über das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren in Deutschland erklären und abführen müssen. Das OSS-Verfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Sie Ihre Umsatzsteuer in allen EU-Ländern, in die Sie liefern, in Deutschland erklären und abführen können, anstatt sich in jedem Land einzeln zu registrieren. Wenn Sie sich für das OSS-Verfahren entscheiden, benötigt Ebay Ihre gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Bestätigung der Teilnahme am OSS-Verfahren. Wenn Sie sich nicht für das OSS-Verfahren entscheiden, müssen Sie Ihre gültige USt-IdNr. für jedes EU-Land hinterlegen, in das Sie Waren versenden. Sie können Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n) unter dem angegebenen Link hinterlegen und, falls zutreffend, auch die Teilnahme am OSS-Verfahren bestätigen.

Ich denke auch, dass dir ein Steuerberater helfen sollte.

Ganz, ganz grob beschrieben:

Du registrierst dich für das OSS Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

Du meldest die betreffenden Umsätze und zahlst die addierte Steuern regelmäßig dem Finanzamt.

Das BZSt leitet die Steuern für dich in die Länder deiner privaten Kunden weiter.

Im Prinzip ist das OSS Verfahren eine Art Vereinfachung/Serviceleistung der Finanzverwaltung für dich.