Was bedeutet "Asservierung wegen Pfändungs - und Überweisungsbeschluss" vom Finanzamt?
Hallo, ich habe jetzt schon zum 2. Mal innerhalb eines halben Jahres eine Abbuchung von meiner Bank erhalten über 231 Euro mit dem Text " Asservierung wegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Finanzamt"...Ich dachte erst ich hätte die KFZ Steuer nicht bezahlt, die wurde aber abgebucht. Ich habe keine Ahnung was das sein soll, ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen, keine Mahnung und ich schulde auch niemanden Geld. Meine Rechnungen sind alle bezahlt. Hat jemand einen Rat? Wäre sehr dankbar.
Viele Grüße
5 Antworten
Das kann alles mögliche sein, von nicht gezahlten Büchereigebühren, Kita-Gebühren, Kfz-Steuern, Unterhaltszahlungen etc etc
abgebucht. Ich habe keine Ahnung was das sein soll, ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen, keine Mahnung und ich schulde auch niemanden Geld. Meine Rechnungen sind alle bezahlt. Hat jemand einen Rat?
Dann bleibt ja nur, bei der Bank nachzufragen. Die können dir eine Kopie der Pfändung zukommen lassen. Jedenfalls bucht die Bank nicht ohne Grund…
Nein, habe kein P- Konto . Die letzte Buchung war im Juni.
Und die zweite Buchung erst vor kurzem? Handelt es sich um ein Konto in Deutschland? Asservierung entspricht ja nicht unbedingt dem hier üblichen Sprachgebrauch der Banken… Gehalt bzw. Geldeingänge in den letzen Monaten in etwa gleichbleibend, oder deutlich verändert?
Die zweite Buchung war heute. Ja, ein Konto in Deutschland.
Bei dem zeitlichen Abstand würde es sogar für zwei unterschiedliche Pfändungen sprechen, denn sonst hätte die Bank die Pfändung schon im Juni aus dem Guthaben heraus vollständig bezahlt. Bzw. wäre das Konto nach einer Pfändung vollständig gesperrt, wenn diese nicht komplett aus dem Guthaben bedient werden kann und es eben kein P-Konto ist.
Das ist schon klar. Ich werde dort nachfragen. Aber ich habe keine Ahnung was das sein könnte.
Ja, aber wenn du schon keine Ahnung hast, was das sein könnte, dann können die User es hier doch erstrecht nicht einschätzen. Hast du ein P-Konto? Wie lange ist die erste Buchung der Bank her?
Vor Einbehalt einer Pfändung wird dem Schuldner regelmäßig eine Abschrift des PfÜB zugesandt.
Das denke ich mir. Ich habe aber nichts zugestellt bekommen. Und ich weiß auch nicht worum es gehen könnte.
Ganz so unbedarft wie Du Dich gibst, ist es jedoch nicht. Wenn vom FA eine Pfändung vorliegt, hast Du entweder die Vorauszahlungen nicht geleistet oder aber Du erzielst mindestens 90% Deines Einkommens im Ausland. Auch in diesem Fall bist Du aber zu der EkSt-Erklärung verpflichtet.
Ich bin Steuerklasse 1 , arbeite im Angestelltenverhältnis in Teilzeit. Habe noch einen steuerfreien Minijob. Sonst habe ich keine Einkünfte. Mir wurde keine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt geschickt und auch keine Mahnung.
Ich arbeite auch nicht im Ausland.
Nichts von dem trifft zu. Ich habe keine Ahnung um was es sich handeln könnt.
Und sorry, warum hast Du nicht bereits schon im Juni mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen, um eine Klärung herbeizuführen?
Wieso bei der Bank? Ich pers. würde mich ja direkt an das FA wenden, um eine Klärung herbeizuführen!
Ansonsten, wenn man den Weg über die Bank geht, vergeudet man doch nur unnütze Zeit, denn im Anschluss muss ich mich dann ja sowieso ans FA wenden!