Auszahlung des Finanzamtes kurz vor ALG2-Anspruch?
Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass ich eine Steuererklärung für 2018 und 2019 abgeben muss, was ich zu Beginn des Jahres auch getan habe.
Ende Juni erhielt ich den Steuerbescheid, das Geld wurde am 1. Juli ausgezahlt.
Seit dem 5. Juli erhalte ich ALG2, davor habe ich ALG1/Übergangsgeld erhalten.
Wird diese Zahlung als Einkommen angerechnet? Denn die Zahlung fand statt, bevor ich tatsächlich Anspruch auf ALG2 hatte.
Finanzamt,
Hartz IV