E Commerce, Firmennamen geändert muss ich mein Gewerbe ummelden?
Also ich wollte mein E-Commerce Business Dezember 2021 starten, aufgrund der Pandemie hatten die Behörden weniger Mitarbeiter zur Verfügung. Meine Gewerbe Anmeldung und meine Ust-IdNr haben mehrere Monate gebraucht um mit der Post bei mir anzukommen. Stand Juli 2022, wollte ich meine Tätigkeit und meinen Firmennamen ändern für mein E-Commerce Business.
Meine Fragen wären
- Muss ich mein erstes Gewerbe abmelden nach dem ich mein Gewerbe umgemeldet habe?
- Ändert sich meine Ust-IdNr wenn ich mein Gewerbe ummelde?
- Muss ich dem Finanzamt Bescheid geben das ich mein Gewerbe umgemeldet habe?
- Muss ich dem Finanzamt melden das ich meine Tätigkeit + mein Firmennamen geändert habe?
Für alle Antworten vielen Dank - Schönen Tag noch.
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
- Was willst Du eigentlich ummelden? Statt Moofinance, Duofinance? Also nur der Name? Du als Unternehmer bleibst doch die gleiche Person?
- Nein, Du bist wie bisher der Unternehmer. Unternehmer ist man nur einmal, auch wenn der Betrieb wechselt, oder man zwei Betriebe hat.
- Das kannst Du mit der Steuererklärung machen, wenn es nur um die Bezeichnung geht, denn Du bist ja weiterhin der Unternehmer.
- siehe 3.
Da Du DEin Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lässt, hast Du nur landdläufig, aber nicht rechtlich eine "Firma."
Also ändert sich nur die Werbebezeichnung des Unternehmens von Herrn Moofinance. Und die Gewerbeanmeldung würde ich nur erweitern, also das alte belassen und die neuen Sachen dazu nehmen.
Ich will meine Tätigkeit und meinen Firmennamen ändern.