Frage zur Steuernummer bzgl. Kleinunternehmen neben hauptberuflicher Tätigkeit?
Hallo,
ich habe vor circa einem Monat den Antrag zur steurlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt (freiberufliche Tätigkeit) und jetzt per Post vom Finanzamt eine Steuernummer bekommen. In dem Schreiben ist erwähnt, dass meine bisherige Steuernummer nicht mehr verwendet werden soll. Fragen:
- Ändert sich damit auch die Steuernummer für meine hauptberufliche Tätigkeit und muss ich diesbezüglich irgendetwas tun? (AN informieren etc.)
- Wurde damit die freiberifliche Tätigkeit akzeptiert? Also ist das alles oder kommt da noch irgendein Schreiben, das die Info enthält, dass mein Einzelunternehmen XY jetzt eingetragen ist?
- Kann ich jetzt "loslegen" oder muss ich noch irgendetwas tun?
Danke schon einmal.
Liebe Grüße
2 Antworten
- Deine Steuernummer hat sich geändert. Deshalb stand im Schreiben, dass Du die andere nicht mehr verwenden sollst.
- Du hast die Steuernummer für Jemanden bekommen, der selbständig tätig ist. Eine "Eintragung" ist das nicht, sondern nur ein anderer Arbeitsbereich im Finanzamt.
- Du hättest auch schon vorher loslegen können, wenn Du Kleinunternehmer bist.
Wie hast Du denn ermittelt, ob für Dich die Kleinunternehmerregelung richtig ist?
Nur Privatkunden, aber wieso spielt das eine Rolle?
r Privatkunden, dann ist es OK.
Warum es eine Rolle spielt, ist doch klar. Einem Unternehmer ist es egal, ob Du 50,- Euro kassierst, oder 50,- Euro + 9,50 Euro Umsatzsteuer. Die zieht er sich als Voirsteuer ab. Aber dann hast Du den Vorsteuerabzug und das ist in dem Moment bares Geld für Dich.
Meine Frage bezog sich auf Anmeldeformalitäten....;-) sorry, aber das ist wenig hilfreich...
Tatsächlich sind die letzten Tage noch weitere Schreiben angekommen und zwar:
Eine Mitteilung dass die Steuernummer auch für die Umsatzsteuer Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 ESTG gilt. Und jetzt kommt das große Fragezeichen: "Die für Ihr UN geltende Voranmeldezeitraum ist das Kalendervierteljahr (...) Die Verpflichtung die Umsatzsteuervoranmeldung zu übermitteln, besteht für Sie jedoch nur dann, wenn Sie mindestens eine der folgenden Umsatzsteuerarten ausgeführt haben (vgl. §18 Abs. 4a Sätze 1 und 2 USTG):
innergemeinschaftliche Erwerbe
§13 Abs. 1 und 2 i.V.m. Abs. 5 USTG
(....)
So, als Kleinunternehmer weise ich ja aber gar keine Umsatzsteuer aus. Ist das also einfach ein Standardparagraph der auf mich nicht zutrifft ODER hab' ich was falsch gemacht oder ist ggf. irgendwo ein Fehler passiert und ich habe KEIN Kleinunternehmen angemeldet?
Danke nochmal für das Lesen und Helfen.
Schönen Abend zusammen.
Wir wissen hier ja nicht, was in Deinem FRagebogen zur steuerlichen Erfassung alles angekreuzt wurde.
Aber dies:
innergemeinschaftliche Erwerbe
Hat nichts mit Umsatzsteuerausweis von Dir zu tun, sondern nur damit, dass Du eventuell in einem anderen EU Land einkaufst, denen Deine USt-ID mitteilst und deshalb umsatzsteuerfrei beliefert wirst. Dann musst du das als innergemeinschaftlichen Umsatz melden und die Umsatzsteuer darauf zahlen.
Danke. Naja, eben dass es ein Kleinunternehmen sein soll. Ich werde wohl mal probieren beim Finanzamt nachzufragen.
Wenn Kleinunternehmen angekreuzt war, also erwarteten Umsatz unter 22.000,- pro Jahr, dann geht es nur um innergegemeinschaftliche Umsätze.
Zu beachten: Wenn ein erwarteter Umsatz als Summe eingetragen ist, dann rechnet das Finanzamt auf Jahr um.
Also, wenn ich am 01. 09. beginne und 6.000,- Euro erwarteten Umsatz 2021 eintrage, dann rechnet das Finanzamt 6000,- / 4 * 12= 18.000,- = Kleinunternehmer
Trage ich ein 8.000,- dann 8.000,- / 4 * 12 = 24.000,- = kein Kleinunternehmer
Ok, danke, dann sollte das passen - da war ich bei den Erwartungen definitiv unter der Grenze.
Ändert sich damit auch die Steuernummer für meine hauptberufliche Tätigkeit
In dem Schreiben vom Finanzamt steht auch drin, für welche Steuerarten die neu erteilte Steuernummer gilt. Eigentlich solltest du diese Frage daher besser beantworten können als wir, du muss ja nur durch eine visuelle Inspektion des Textes genau diese Information herausfiltern.
Hey, danke habe irgendwie keine Mitteilung bekommen, dass noch jemand geantwortet hat. Da hast du recht es steht drin für Einkommensteuer (im ersten Schreiben mittlerweile kam noch mehr). Sprich ja, auch für die hauptberufliche Tätigkeit und das wundert mich eben ein bisschen. Muss ich da meinen AG auch benachrichtigen? (Sorry - war bis jetzt immer nur angestellt und hab' null Plan davon - sollte mir dann wohl über Kurz oder Lang mal einen Steuerberater zulegen). LG
Mit dem voraussichtlichen Jahresumsatz.