Auszahlung des Finanzamtes kurz vor ALG2-Anspruch?
Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass ich eine Steuererklärung für 2018 und 2019 abgeben muss, was ich zu Beginn des Jahres auch getan habe.
Ende Juni erhielt ich den Steuerbescheid, das Geld wurde am 1. Juli ausgezahlt.
Seit dem 5. Juli erhalte ich ALG2, davor habe ich ALG1/Übergangsgeld erhalten.
Wird diese Zahlung als Einkommen angerechnet? Denn die Zahlung fand statt, bevor ich tatsächlich Anspruch auf ALG2 hatte.
4 Antworten
Das Datum des Steuerbescheids ist der 23.06.2022.
Ich habe ihn am 1.7.2022 auf meinem Konto erhalten.
Der tatsächliche Beginn meines ALG2 ist der 5.7.2022.
Am 3.7.2022 habe ich einen Teil dieses Betrages abgehoben, weil ich eigentlich eine Erstausstattung bekommen sollte, die aber nicht ausgezahlt wurde. Ich habe dieses Geld genommen, um Möbel für meine neue Wohnung zu kaufen.
Da hast Du wohl Pech gehabt. Nur bei ALG-I wird der Anspruch tagesgenau berechnet, nicht aber bei ALG-II. Dort zählt m.E. das Monatseinkommen.
Andersrum, wenn Du bis zum 15.7. noch angestellt gewesen wärst, und Du damit 100 Euro erwirtschaftet hättest, würde ja trotzdem nicht nur der halbe Bedarf für den Monat zugrunde gelegt worden.
Wenn du diese Steuerrückzahlung schon vor dem 05.07. ausgegeben hast, um etwa dein überzogenes Konto auszugleichen, dann wird dir das Geld nicht als Einkommen verrechnet, weil es dir nicht mehr zur Verfügung steht. Das musst du durch einen entsprechenden Kontoauszug nachweisen. Ansonsten wird diese Rückzahlung auf 6 Monate aufgeteilt und dir jeden Monat 1/6 abgezogen. Wenn du beispielsweise nur 4 Monate im Leistungsbezug stehst, hast du dann 2/6 der Rückzahlung für dich.
Q
Was steht denn auf dem ALG II Bescheid?
Ab welchem Datum gilt er?Wenn der Bescheid ab dem 05. 07. gilt, wäre es Schonvermögen?