Voraussetzungen vom Firmensitz?
Guten Tag,
ich möchte ein Online-Shop gründen, welcher auf Dropshipping-Basis laufen soll.
Dadurch benötige ich keine Lagerhaltung und kann an jedem Ort mit einer Internetverbindung die Bestellungen abwickeln.
Die Rechtsform des Gewerbes soll ein Einzelunternehmen sein.
Da ich zunächst aus Kostengründen ein Büro nicht mieten möchte und benötige, war mein Plan, dass Gewerbe von Zuhause aus zu betreiben.
Mein Vermieter hat mir jedoch eine gewerbliche Nutzung der Wohnräume - unabhängig vom Arbeitsumfang - untersagt und somit kann ich das Gewerbe nicht auf meine Wohnadresse anmelden.
Meine Frage: Muss mein Firmensitz gleich meine Wohnadresse sein?
Ich mache eine Ausbildung zum Medienkaufmann und mein Chef hat bereits gesagt, dass er kein Problem mit einem weiteren Klingelschild an der Tür hätte.
Darf ich meinen Firmensitz jetzt auf diese Adresse ummelden? Muss ich meinem Chef (ohne, dass er das verlangt) miete zahlen oder reicht es dem Finanzamt, wenn ich einfach von dieser Ladungsfähigen Adresse aus arbeite?
Ich brauche eine Alternative zu meiner Wohnadresse, ohne gleich ein Büro anzumieten.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Jonas
4 Antworten
Bei Dir bewahrheitet sich ein Spruch meines Großvaters, "Wer viel fragt, bekommt viele Antworten."
Wenn Du ein Einzelunternehmen "Jonas Mustermann" angemeldet hättest, hätte kein Mensch gemerkt, dass Du so einen Onlinehandel hast.
Weder kommt ein Kunde, noch ein Vertreter eines Lieferanten.
Ob Du es noch trotzdem machst, nach dem "Nein," des Vermieters ist da schon schwieriger. Der Gerichte haben bisher gesagt, dass eine berufliche Nutzung der Wohnung zulässig ist, wenn es keinen Kundenverkehr gibt.
Du kannst Dir natürlich eine Geschäftsadresse anmieten, die kostet ab 40,- Euro aufwärts.
Für das Finanzamt ist Sitz Deines Unternehmens sowieso Deine Wohnung.
Dann ist das also die Lösung für mich für einen rechtlich sicheren Firmensitz, ohne Mietkosten und ohne privater Wohnadresse?
Vielen Dank!
Du kannst das Büro vom Chef als Firmensitz angeben. Das ist kein Problem. Ob Du dafür Miete zahlst oder nicht, ist für den Firmensitz egal.
Das Finanzamt weiß ohnehin, wo Du wohnst. Die Post vom Finanzamt kannst Du ggf. auch nach Hause bekommen, egal wo der Firmensitz ist.
Der Firmensitz ist wichtig für das Impressum und die Gewerbeanmeldung.
Mein Vermieter hat mir jedoch eine gewerbliche Nutzung der Wohnräume - unabhängig vom Arbeitsumfang - untersagt
Das darf er in der pauschalität gar nicht…
Es handelt sich um eine Genossenschaft, welche ihre Regelungen diesbezüglich strikt beibehält...
Auch Genossenschaften müssen sich an das Mietrecht halten. Bei geschäftlichen Tätigkeiten, die keine über die normale Wohnnutzung hinausgehenden Beeinträchtigungen darstellen, darf der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern. Dazu zählen beispielsweise Telefonarbeiten im Home-Office, schriftstellerische Tätigkeiten oder Unterrichtsvorbereitungen eines Lehrers.
Aber es ist natürlich verständlich dass du darüber keinen Rechtstreit anfangen willst…
Letztendlich muss ich mich nach meinem Vater richten, der der eigentliche Mieter der Wohnung ist... und der untersagt es mir, da er keine Lust auf eventuelle Kopfschmerzen hat
Muss mein Firmensitz gleich meine Wohnadresse sein? Nein
mein Chef hat bereits gesagt, dass er kein Problem mit einem weiteren Klingelschild an der Tür hätte. Halte ich für bedenklich, aber möglich.
Denk daran, dass der Firmensitz auch der ist, an dem du deine Steuern und Abgaben entrichten musst.
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
"Der Firmensitz auch der ist, an dem du deine Steuern und Abgaben entrichten musst."
Ich habe hier in meiner ausbildenden Firma ein eigenes Büro. Reicht das? Oder welcher Rat genau steckt hinter diesem Satz?
Aber wäre es rechtlich gesehen erlaubt, meinen Firmensitz auf meinen ausbildenden Standort zu verlegen? Schließlich arbeite ich von hier aus auch mit/an meinem Onlineshop.
Es geht mir nicht nur um die Geschäftsadresse, sondern wirklich darum den gesamten Firmensitz zu verlegen.