Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kleingewerbe zu spät abgegeben. Welche Konsequenzen?
Hallo,
ich habe zum 01.07.2022 ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet. Leider ging ich davon aus, dass das Finanzamt automatisch informiert wird und mir ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lässt. Seit dem 01.01.2021 ist jeder Selbstständige allerdings dazu verpflichtet, dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit zu tätigen.
Das habe ich heute Morgen also mit einer Verspätung von fast vier Wochen digital über Elster abgegeben. Es handelt sich dabei um einen Nebenerwerb und es wird die Kleinstunternehmerregelung gelten. Ich habe bis heute auch noch keine Einnahmen mit dem Gewerbe erzielt.
Was für Konsequenzen könnten auf mich zukommen, wegen der verspäteten Abgabe? Sollte ich bei der zuständigen Ansprechperson beim Finanzamt anrufen und den Fall erklären?
5 Antworten
Keine Konsequenzen.
Es wird auch nicht nötig sein, da extra auf dem Finanzamt anzurufen. Die sind ja froh, dass Du überhaupt eine Erklärung abgegeben hast. ..
Da wird nichts passieren, mache Dir keine Sorgen.
Es wäre was anderes, wenn Du schon große Umsätze hättest, aber das ist ohne Steuernummer nicht möglich und die bekommst Du eben erst, wenn Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben hast.
Nichts...
Keine.
Kleingewerbe mit Kleinstunternehmerregelung...man lernt doch immer noch dazu ;)
Also, ich kann dir aus meiner Praxis berichten, dass wir noch nie eine Sanktion verhängt haben, wenn der Fragebogen nicht fristgerecht eingegangen ist. Die meisten Neuaufnahmestellen haben dafür auch gar keine Zeit. Ausserdem ist die Fristüberschreitung mit vier Wochen wirklich gering. Mach dir mal keine Sorgen.
Ganz vergessen: Bitte nicht deswegen beim Finanzamt anrufen, das kostet den Bearbeiter wertvolle Zeit und dir wird der Anruf keinen Vorteil bringen (s.o.)