Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob
Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Haftpflichtversicherung, Versicherung
Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht
Wir hatten einen Wassereinbruch im Auto - wer kommt für die Kosten auf?

Mein Golf 7 hat folgendes Problem : Der Boden Fahrerseite ist sowohl vorne als auch hinten klitsch nass. Seit ca 2 Monaten habe ich auch mit stark beschlagenen, tropfnassen Scheiben zu kämpfen gehabt. Das waren sozusagen die ersten Anzeichen für den Wasserschaden von unten. Beim Absuchen vor nem Monat nach Feuchtigkeit war noch alles trocken. Am 24.12. dann auf dem Weg zur Arbeit sah ich das Übel...überalle Wasser auf dem Boden links vorne als auch hinten. Schnell hat sich jetzt auch schon Schimmel am Sitz und unter dem Sitz gebildet. Bin am 24.12 morgens dann noch direkt in eine offene Werkstatt. Die haben mein Fahrzeug 2 h geprüft und festgestellt, dass der Wassereinbruch nicht von Außen kommt. Also nicht über Dach, Dichtungen, Unterboden, Türen, Lautsprcher etc. Sie konnten nicht feststellen wo der Schaden herkommt. Vermutung Klimaanlage. Er meinte, dass die Schläuche evt falsch verbaut sind und das Wasser zwischen Boden und Unterboden abgeführt wird und der Platz für das Wasser jetzt voll war und es deshalb nach oben ins Auto drückt. Das klingt für mich sehr wahrscheinlich. Weiterhin sind in dieser Baureihe bereits Fahrzeuge mit dem identischen Problem bekannt. Jetzt zur Finanzfrage:

Ich habe keine Garantie mehr für dieses Fahrzeug, So ein Wasserschaden ist meist etwas wovon man viele Jahre später noch etwas von merkt. (Schimmel (Gesundheit), Elektronik) ... Für den Fall, dass es sich um einen Werksfehler handelt - Wer kommt für die Kosten auf? Wie sollte ich bei dieser Problematik vorgehen? Eigentlich sehe ich es nicht ein für einen eventuellen Fehler, der von Grund auf so gebaut wurde nur irgendeinen Cent zu zahlen...

Wer kann helfen bzw hat Vorschläge und Tipps damit das Auto nicht zum großen Verlustgeschäft wird? Kommt dafür eine Versicherung auf?

Geld, Auto, Versicherung
Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:

Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:

1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,

2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille

3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille

Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort

unfall, Unfallversicherung, Versicherung, Alkohol
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko

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