Versicherung – die neusten Beiträge

2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.

Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.

Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.

Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.

Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?

Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Studium, Minijob, Sozialversicherung, Versicherung, Werkstudent, Sozialversicherungsrecht

Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden

Zahnzusatzversicherung ja/nein? Wenn ja, Ergo Direkt?

Hallo, ich hatte einen Zahnarzttermin bei dem festgestellt wurde, dass der Nerv einer meiner oberen Schneidezähne verkalkt ist. Ich hab keine Schmerzen und es ist nichts entzündet, aber es kann sein, dass ich in ein paar Jahren eine Wurzelbehandlung brauche. Nachdem der Zahn ja im Sichtbereich ist überlege ich jetzt, ob ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollte für den Fall, dass ich mal ein Implantat brauche. Andererseits ist es ja nicht sicher, dass an dem Zahn etwas gemacht werden muss. Wäre es vielleicht besser, mir einfach etwas Geld anzusparen und auf die Versicherung zu verzichten? Kann der Zahn überhaupt noch versichert werden? (Es liegt ein Heil- und Kostenplan für externes Bleaching vor, weil er etwas dunkler ist als die anderen Zähne. Das muss ich natürlich selbst zahlen) Ein Angebot dass sich nicht schlecht anhört wäre die Ergo Direkt Versicherung. Es heißt, dass 90% bei Zahnersatz oder Implantaten erstattet werden. Allerdings bin ich etwas skeptisch. Gelten die 90% wirklich für den kompletten Rechnungsbetrag? Auch wenn die Krankenkasse z.B. nichts zahlen würde? Habe jetzt schon öfter gelesen, dass die Leistungen und Bedingungen da nicht so gut sein sollen, aber 90% hören sich ja nicht schlecht an und PZR z.B. wird Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben, danke schon mal im Voraus!

PKV, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung

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