Auto Sicherheitsgurt in Türe eingeklemmt (Lackschaden/Delle)?

3 Antworten

1.

Da dies hier ein deutsches Forum ist, sollte man in der Frage ruhig mal erwähnen, dass schweizer Recht gilt.

2

Da Du diesen Schaden als Beifahrer/Mitfahrer verursacht hast, solltest Du das unbedingt rein vorsorglich der privaten Haftpflichtversicherung unter Angabe der Vollkaskoversicherung/Mietstation melden.

3.

Bei der Klausel sollte man mal prüfen, ob es sich hierbei um eine für den Mieter überraschende Klausel handelt. Dann wäre diese unwirksam.

Die ist schon komisch! Was hat ein Reifen mit innen zu tun???

"Im Allgemeinen sind Schäden im Inneren des Fahrzeugs, wie z.B. geplatzte Reifen oder ....."

Meine Antworten beziehen sich auf deutsches Recht, das schweizer Recht ist aber in vielen Fällen ähnlich/identisch!

Wie hoch seine SB wäre, kann er dem Mietvertrag entnehmen.


marco12 
Beitragsersteller
 23.04.2023, 17:41

Ja der SB wäre 0.- aber da steht Im Allgemeinen sind Schäden im Inneren des Fahrzeugs, wie z.B. geplatzte Reifen oder leere Batterien, in beiden Versicherungspaketen nicht abgedeckt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser Team!

Die Versicherung wird den Schaden bezahlen. Du musst dann nur eine eventuelle „Selbstbeteiligung“ bezahlen.