Wenn man in der Schweiz gearbeitet hat, wann hat man Anspruch auf die Rentenversicherung?
Wenn man als Deutscher in der Schweiz gearbeitet hat und den Job wieder nach Deutschland wechselt, wann hat man dann Anspruch auf die Rentenversicherungsauszahlung? Stimmt es, dass einem beim "Verlassen" des Landes das Geld ausgezahlt wird, sodass man nicht erst ins Renteneintrittsalter kommen muss?
1 Antwort
Lissa hat ganz richtig geantwortet, es gibt ein Abkommen mit der Schweiz, hast ein Jahr dort eingezahlt, bekommst Du im Alter (also nach Schweizer Recht) eine Rente, hast weniger eingezahlt, übernimmt Deutschland die Zahlung der Monate. Und wie ich aus meiner alten Tätigkeit weiß, zahlt die Schweizer Rentenversicherung ganz ordentliche Renten. Wichtig: Belege der Beschäftigung (Arbeitszeugnis, Anmeldung SozVersicherung) gut aufheben und lieber bald mal eine Kontenklärung machen und der Rentenversicherung diese Zeiten nachweisen.