Nach einem Wasserschaden wurden in unserem Haus Trocknungsgeräte und Gebläse instaliert für eine Dauer von etwa drei Wochen. Die Geräte liefen Tag und Nacht und haben unsere wohnqualität erheblich eingeschränkt. Zählt die gebäudeversicherung diese Wohnwertminderung und wie wird die Höhe der entschädigung berechnet.