Undichter Wasseranschluss in Küche wer zahlt?

4 Antworten

Das Problem dass Du werkvertragrechtlich hast, ist kein Rechtsproblem, sondern ein Nachweisproblem:

"Obi" hat die Küche montiert (wobei zu prüfen wäre, ob Obi wirklich auch bei der Montage Vertragspartner war oder der tätig gewordene Handwerker unmittelbar) und haftet nicht nur für Mangelschäden, sondern auch für Mangelfolgeschäden und das hier ist der klassische Mangelfolgeschaden. Verjährung ist nicht das Problem. Allerdings muß der Anspruchsteller -also Ihr- den Nachweis führen, dass eine Schlechtleistung zu einem Schaden geführt hat und da sehe ich schwarz:

Ich bin zwar kein Bausachverständiger, halte es aber aus der Erfahrung mit vergleichbaren Fällen für ausgeschlossen, dass da 2 Jahre der Anschluß getropft hat und erst jetzt das Wasser unten rausgekommen ist. Wenn die Wohnung vermietet ist:Kann es sein, dass Eure Mieter Euch nicht alles erzählt haben? Es gibt Leute die an allem möglichen herum schrauben und dann nachher auf unschuldig tun. Wenn Ihr die Wohnung selber nutzt: Habt Ihr mal an Küchenmöbeln gerückt und dabei unwillentlich auch an den Anschlüssen manipuliert? Ich fürchte, Ihr kommt Obi gegenüber in Nachweisprobleme. Ein Anschluß der 2 Jahre gehalten hat, wird eher selten ohne äußeren Anlaß undicht.

Wenn es Euch egal ist, dass Ihr erst umfangreichen Schriftwechsel führen müßt und eventuell einen Prozeß dazu, dann reicht die Rechnung bei Obi ein. Ich persönlich würde da lieber den bequemeren Weg wählen und die Gebäudeversicherung regulieren lassen.

Als erstes würde ich mich mit Obi in Verbindung setzen, die meines Erachtens für den Schaden aufkommen müssen.

Sollte dies nichts bringen, gilt folgendes.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die anderen Personen durch das auslaufende Leistungswasser entstanden sind. Jedoch nur, wenn Ihnen ein Verschulden an dem Schaden nachzuweisen ist. Können Sie für den Schaden nichts, müssen Sie auch nicht haften – und auch Ihre Haftpflichtversicherung muss dann nicht leisten.

Auch wenn Haftpflichtversicherungen anderer bei dessen schuldhaften Verhalten Schäden übernehmen, sollten Mieter eine Hausratversicherung und Hauseigentümer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung haben. Denn die Privathaftpflichtversicherung erstattet immer nur den Zeitwert beschädigter Sachen.

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erstattet dann die Differenz bis zum Neuwert. Ihren eigenen Schaden würde ebenfalls eine vorhandene Hausratversicherung ersetzen.


alfalfa  01.04.2013, 23:04

Na, da kommt grade wohl einiges durcheinander. Die Haftpflichtversicherung - grob gesagt - ersetzt Schäden auf Basis des § 823 BGB. Die Hausrat ersetzt den Schaden an meinem Vermöggen. Die Gebäudehaftpflicht dann die Schäden am Gebäude bzw Drittschäden. Grundsätzlich sind alle Neuwertversicherungen. Ersetzten also Schäden in der Höhe, was heutzutage aufzuwenden ist um den Gegenstand neuwertig zu beschaffen.

Das hängt zum Teil davon ab was in deinem Mietvertrag steht. Wenn da keine Regelung angeführt ist wer sowas bezahlt, ist es meist eine Streitfrage. Mal zahlt der Vermieter weil es instandhaltungsarbeiten sind, mal der Mieter weil er den Schaden ggf. verursacht hat.

Wenn, dann ist es ein Schaden für Deine Wohngebäude...aber nur wenn Allmählichkeitsschäden mit abgesichert ist. Obi ist aus dem Skat raus.


Mikkey  01.04.2013, 22:00

Obi ist aus dem Skat raus.

Warum? Verjährt ist es nicht und nachweisbar ist der Pfusch auch.

alfalfa  01.04.2013, 22:08
@Mikkey

Ganz simpel: Gewährleistung nach BGB - 24 Monate - auf das Produkt. Ich hatte überlesen, dass Obi eingebaut hat. Insofern könntest Du Recht haben. Da bin ich überfragt.