Wie läuft das mit der Rückstufung der KFZ-Versicherung beim Geschädigten?

Hallo,

mein Wagen war vor kurzem in einen Unfall verwickelt. Ich sass zwar zur der Zeit im Auto aber war geparkt als ein Laster der nebenan rangierte mir die komplette hintere linke Seite des Wagens zerschrammt hat. Hintere Tür samt Kotflügel sind teilweise eingedrückt, der gesamte Bereich inkl dem Stoßfänger tief verkratzt. Meine Gehupe hat er nicht gehört. Lt. Schadensgutachten betragen die Instandsetzungskosten knapp 3.200 Euro. Der Schaden wurde ordnugsgemäß von der Polizei aufgenommen und beiden Versicherungen gemeldet. Nun kam ein Schreiben meiner Versicherung, dass der Beitragssatz aufgrund des Unfalls erhöht wird. Angeblich wäre dies ein Automatismus und die Beiträge würden wieder gesenkt, bzw gutgeschrieben wenn der Fall geregelt ist, festgestellt wurde, dass ich keine Mitschuld hatte (das hatte die Polzei schon festgestellt) und die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Dass man bei einem Unfall hochgestuft wird hatte ich hier (www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/sfr-schadenfreiheit-rabatt-prozente/#sfr-rueckstufung) schon gelesen, dass dies jedoch auf den Geschädigten zutrifft ist mir völlig fremd. Ist das normal und rechtens? Selbst wenn im theoretischen Fall die gegnerische Versicherung nichts bezahlen würde dann wäre ich doch gleich doppelt geschädigt und meine versicherung garnicht?! Rainer

Versicherung, Unfallschaden
Versicherung reguliert Schaden trotz Unschuld.

Hallo! Hab wie alle anderen eine Frage, was kann ich tun wenn meine Versichung trotz meiner Unschuld einen Schaden plötzlich doch reguliert. Folgendes ist passiert: Meine Frau fuhr mit meinem PKW, sie musste hinter einem LKW anhalten. Als sie bemerkte, dass der LKW eigentlich parkte versuchte sie leicht zurückzusetzen und vorbeizufahren. Dabei bemerkte sie einen PKW hinter sich und unterbrach das Rückwärtsfahren. Kurz danach spürte sie einen dumpfen Aufprall. Der Gegner gab an sie sei trotz wilden Hupens seinerseits gegen sein Auto gefahren. Weder meine Frau noch die zwei Mädchen im Auto haben eine Hupe gehört. Die Polizei wollte ihr auch die Schuld zusprechen sie verweigerte jedoch die Unterschrift und somit ging es zum Ordnungsamt. Dort glaubte man ihr und das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Der Gegner stellte eine Forderung an unsere Versicherung, diese lehnte 100% ab, da es ihrer Ansicht nach nicht eindeutig wäre, räumte aber 50-50 ein. Der Anwalt des Gegners lehnte ab und forderte 100%. Dies war der Stand April 2014. Zwischenzeitlich habe ich im November 2014 die Versicherung gekündigt und bin gewechselt, ganz normal. Habe jetzt im Januar den Versicherungsschein bekommen und alles war in Ordnung. Nun plötzlich Ende Februar eine Neueinstufung von SF6 auf SF1. Ich hab als erstes bei der alten Versichung angerufen und mich nach dem geschilderten Schaden erkundigt. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherung plötzlich doch 100% gezahlt hat, aber meiner Frau hat doch offensichtlich keine Schuld. Meine Frage, lohnt sich eine Klage und vor allem in welche Richtung? Muss ich die Zahlung meines Schadens bei der gegnerischen Versicherung einfordern und 100% erwirken damit meine Versicherung die Höherstufung zurück nimmt oder sollte ich direkt bei meiner alten Versicherung gegen die Rückstufung klagen?

Kfz-Versicherung, Versicherung, Schadensfreiheitsrabatt, Schadensregulierung
Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:

Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:

1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,

2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille

3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille

Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort

unfall, Unfallversicherung, Versicherung, Alkohol
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

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Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko
2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.

Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.

Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.

Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.

Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?

Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Studium, Minijob, Sozialversicherung, Versicherung, Werkstudent, Sozialversicherungsrecht

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