...die eventuell auch als Straftat geahndet werden könnte? Greift in so einem Fall die Haftpflicht, holt sie es sich vom Versicherten zurück oder muss man in so einem Fall alles aus der eigenen Tasche zahlen?
Dass die Geldstrafe nicht gezahlt wird ist klar, aber der Gegenwert der beschädigten Sache?