Wie muss man der Hausratversicherung beweisen was gestohlen wurde?
Ich denke über eine Hausratversicherung nach und dabei kam mir folgende Frage: Wenn eine Diebstahl mit vorherigen Einbruch statt fand springt die Hausratsversicherung ein. Aber wie beweise ich was die gestohlen Gegenstände wert waren? Muss ich die Rechnung für diese Gegenstände vorlegen oder gibt es da Preislisten die gelten?
1 Antwort
Irgendwie muss man schon beweisen können, dass der gestohlene Artikel jemals in Deinem Besitz war.
Wie Du das machst, ist der Versicherung egal.
Fotos, Ersatzquittung vom Händler, Zeugen usw.
Gerade in solchen Versicherungsfällen wird genau geprüft.