Hallo,

mein Vater war Versicherungsmakler und ist am 02.09.11 gestorben. Ich habe jetzt Abrechnungen entdeckt die bei einer Firma X ein Guthaben von ca 700 Euro ausweist. Diese wurde meinem Vater kurz vor seinem Tod zugesandt. Ich habe diese Firma angeschrieben, da ich dieses Guthaben als Erbe ausgezahlt bekommen möchte. Bei zwei anderen Firmen war die Auszahlung der Stornoreserve problemlos. Auf der Abrechnung stehen zwei Werte. ca. 80 Euro Stornoreserve und 700 Euro Guthaben (Courtage aus Abrechnung).

Hier wird mir jedoch die Auszahlung verweigert, da diese laut Unternehmen nur an Inhaber einer Lizenz nach §34d Gewo erfolgen darf. Ich bin der Meinung, dass ein verbuchtes Guthaben Erbmasse ist und dieses zur Auszahlung zu bringen ist, oder liege ich hier falsch? Lohnt sich der Weg zum Anwalt? Wer kann darüber genauere Auskunft geben?

Vielen Dank für die Antworten