Rotwein schädigt Parkett - Fall für welche Versicherung?

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Wenn ein Eigenverschulden gegeben ist, wäre der Schaden über die Privathaftpflicht abgedeckt - allerdings nur, wenn Mietsachschäden auch Bestandteil der Versicherung sind. Wenn die Flasche einfach so zersprungen ist, liegt wohl auch kein Eigenverschulden vor.

Ich persönlich sehe es kritisch, wenn der Versicherungfachmann den Schaden so hinbiegt, dss dieser übernommen wird. Schließlich fallen Schäden der Allgemeinheit zur Last und es ist letztendlich nichts anderes als Betrug.

Eine Privathaftpflicht ist nun einmal keine Kapitalanlage - man darf also nicht so kalkulieren, dass die eingezahlten Beiträge irgendwann - und sei es nur durch fingierte Schäden - zurückfließen.

Privathaftpflicht mit EInschluss Mietsachsschäden findet Ihr aber auch hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html

Den Rotweinschaden würde ich jetzt einfach mal aus der eigenen Tasche bezahlen.

Viele Grüße