Schaden im Garten meines Nachbarn durch ein Pferd
Hallo,
eines meiner Pferde ist im letzten Jahr (September, November und Dezember) durch den Garten meines Nachbarn gerannt und hat dort "Schäden" hinterlassen. Dabei handelt es sich um 3 Hufabdrücke im "englisch" geschnittenen Rasen. Mein Nachbar kam im Dezember auf mich zu und fragte ob ich denn eine Versicherung habe um diese Schäden zu begleichen. Ich bestätigte ihm eine Versicherung zu haben und sagte ihm er solle mir schnellstmöglich Fotos der Schäden, sowie einen Kostenvoranschlag vorbeibringen. Dies tat er nun gestern. Er brachte mir eine CD mit ca. 100 Fotos von den Hufabdrücken, sowie einen Kostenvoranschlag über 2500€. Da mein Nachbar mir bereits im Dezember den Schaden mitgeteilt hat, jedoch keine Beweise vorgelegt hat, habe ich den Schaden der Versicherung noch nicht gemeldet, da ich von meinem Nachbarn nichts mehr gehört habe. Nun meine Frage: Kann ich den Schaden noch immer meiner Versicherung melden, obwohl die Hufabdrücke längst nicht mehr sichtbar sind und die Schadenshöhe sehr utopisch und der Kostenvoranschlag von der Firma seiner Freundin erstellt wurde?
6 Antworten
Die Frage ist ja nicht, ob man den Schaden der Versicherung noch melden "kann", sondern, ob diese verpflichtet ist, trotz der späten Meldung in die Schadensregulierung einzutreten. Da betritt man das sehr heikle Gebiet der Obliegengenheitsverletzung. Ich meine, man sollte auf jeden Fall den Schaden melden und dabei aber zugleich ganz ausführlicvh den Sachverhalt schildern. So wie beschrieben konnte ein Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen, dass überhaupt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und damit entfällt auch das Verschulden an der Verspätung.
Und im übrigen sieht die Sache ja ohnehin sehr gut für Dich aus. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand auf dieser Tatsachenbasis vor Gericht wagen würde und falls doch, würde er mit fliegenden Fahnen untegehen.
Bei der angegebenen Höhe des Schadens würde ich den Nachbarn mal fragen, ob er auch ein Pferd auf dem Flur stehen hatte ;-))
Erst dann wäre solch eine Forderung nachvollziebar.
Reiche die Schadensmeldung und "Beweise " bei der Versicherung ein und Du wirst sehen, sie werden solche utopischen Forderungen schon richtig beurteilen.
Sofern du keine Tierhalterhaftplichtversicherung abgeschlossen hast, zahlst du den "Schaden" selbst.
Der dürfte sich allerdings längst erledigt haben oder durch Nachsaat behebbar sein (Schadensminderungspflicht!). Den lächerlichen Versuch, einen kompletten Austausch des Rasens finanziert zu bekommen, würde ich gerichtlich ausurteilen lassen :-)
G imager761
Kannst du. Die Haftpflicht ist auch dazu da unberechtigte Forderung abzuwehren. Als Schadenersatz kann man nur tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.
2.500,- € halte ich hier für absurd, würde ich der Versicherung auf so mitteilen.
Grundsätzlich muss festgestellt werden das Tierhalter eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier haben sollten und wenn ihr Tier einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben dieser natürlich reguliert werden muss. Die im konkreten Fall gebrannte CD mit mehr als 100 Fotos und den Kostenvoranschlag über 2500 € für vielleicht 2 Quadratmeter Rasenerneuerung halte ich für maßlos überzogen und den Versuch einer Abzocke.