Muß meine Haftpflicht zahlen, wenn mein Kind im Kiga etwas beschädigt?
Wie ist das versicherungstechnisch, wenn mein Kind im Kiga etwas kaputt macht. Im konkreten Fall ging eine Fensterscheibe kaputt, als die Kinder im Garten mit großen Steinen hantiert haben. Als mein Kind den Stein über den Kopf hob kam dieser nach hinten aus. Ich habe die Aufsichtspflicht ja nicht verletzt. Danke!
2 Antworten
§ 1631 Abs. 1 BGB
Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
dies dürfte dann erst einmal greifen, da ihr euer Kind im Kindergarten angemeldet habt und dies dort in der Obhut hattet. Der Kiga kann jetzt prüfen ob seine Angestellten die Aufsichtspflicht in irgend einer Form verletzt hat.
Solltet ihr eine Haftplicht haben in der "deliktunfähige Kinder" mit versichert sind, könnt ihr das ja da hin melden und die können sich dann mit dem Kindergarten ausseinander setzten (und vielleicht aus Kulanzgründen zahlen - da würde ich mich aber nicht darauf verlassen, da du ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast). Ansonsten dürfte der Kindergarten/Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Dies ist keine Rechtsberatung - sondern nur die Meinung eines Laien!
Also zunächst ist das erste einmal eine Sache für die Betriebshaftpflicht des Kindergartens.
Kinder im Kindergarten sind in der Regel zwischen drei und sechs Jahren und sind nicht fähig die Schuld für einen Schaden zu tragen. Es ist auch richtig, dass die Aufsichtspflicht die Erzieherin hat - und die kann einen solchen Schaden ihrem Arbeitgeber auf das Auge drücken - der sollte deshalb eine Betriebshaftpflicht haben.