Muß meine Haftpflicht zahlen, wenn mein Kind im Kiga etwas beschädigt?
Wie ist das versicherungstechnisch, wenn mein Kind im Kiga etwas kaputt macht. Im konkreten Fall ging eine Fensterscheibe kaputt, als die Kinder im Garten mit großen Steinen hantiert haben. Als mein Kind den Stein über den Kopf hob kam dieser nach hinten aus. Ich habe die Aufsichtspflicht ja nicht verletzt. Danke!
2 Antworten
§ 1631 Abs. 1 BGB
Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
dies dürfte dann erst einmal greifen, da ihr euer Kind im Kindergarten angemeldet habt und dies dort in der Obhut hattet. Der Kiga kann jetzt prüfen ob seine Angestellten die Aufsichtspflicht in irgend einer Form verletzt hat.
Solltet ihr eine Haftplicht haben in der "deliktunfähige Kinder" mit versichert sind, könnt ihr das ja da hin melden und die können sich dann mit dem Kindergarten ausseinander setzten (und vielleicht aus Kulanzgründen zahlen - da würde ich mich aber nicht darauf verlassen, da du ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast). Ansonsten dürfte der Kindergarten/Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Dies ist keine Rechtsberatung - sondern nur die Meinung eines Laien!
kindergartenkinder sind nicht deliktfähig, die aufsichtspflicht ist an den kinderg. übertragen also trifft dich kein verschulden,somit keine haftung weder vom kind noch von dir, ergo auch nicht von deiner versicherung, auch nicht auf kulanz.
mir stellt sich vielmehr die frage wie es mit der sicherheit der kinder im allgemeinen in diesem kiga bestellt ist. was wäre gewesen wenn der stein ein anderes kind am kopf getroffen hätte?
wenn es mein kind wäre würde ich mit der kiga-leitung ein ernstes wort reden. in unserer nähe hat es im letzten jahr 3 tote kinder gegeben weil die betreuerinnen im wald die kinder auf abgelegten baumstämmen haben spielen lassen, mehrere haben sich gelöst und drei kinder sind dabei zu tode gekommen
Also zunächst ist das erste einmal eine Sache für die Betriebshaftpflicht des Kindergartens.
Kinder im Kindergarten sind in der Regel zwischen drei und sechs Jahren und sind nicht fähig die Schuld für einen Schaden zu tragen. Es ist auch richtig, dass die Aufsichtspflicht die Erzieherin hat - und die kann einen solchen Schaden ihrem Arbeitgeber auf das Auge drücken - der sollte deshalb eine Betriebshaftpflicht haben.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Eigenschäden! Nach der Fragestellung ist davon auszugehen, dass eine Fensterscheibe zu Bruch ging und es sich somit um einen Eigenschaden gehandelt hat. Wobei ein KiGa ja wegen der zahlreichen Einbruchdiebstähle möglicherweise eine Betriebsinhaltsversicherung inkl. Glasbruchdeckung hat. Oder gar eine Allgefahrendeckung.
**... wow ist wieder einer der berühmten "Experten" unterwegs..****** Lass Dir mal von jemandem erklären wofür eine Haftpflich, gern auch betriebshaftpflicht ist, welche Aufgen sie hat und dann lies Deine antwort nochmal ganz l a n g s a m durch!!
**... Arbeitgeber auf das Auge drücken**** - auf das rechte oder linke Auge?
Interessante "hilfreichste" Antwort!! Wenn gar keine Haftungsgrundlage gegeben ist, sehe ich überhaupt keinen Anlass zu irgendeiner Form von Kulanz der Versicherung!
Die KiGa-Leitung kann noch froh sein, dass der Stein niemandem auf den Kopf gefallen ist...