Hallo.

Folgender Sachverhalt:

Person A verschüttet Cafe über Laptop. Person B gibt diesen zur Firma für Kostenvoranschlag mit Kosten von 70€. Nun möchte Versicherung zusätzlich einen Gutachter einschalten. Das Gerät, derzeit noch bei dieser Firma, muss hierfür "freigekauft" werden.

Versicherung von Person A weigert sich die Kosten zu übernehmen, da Versicherung den Kostenvoranschlag nicht "verlangt" habe und Person B sich im Falle eines kostenpflichtigen KVA's bei Versicherung hätte melden müssen.

Hat Versicherung das Recht die Kosten für KVA dem Geschädigten (Person B) aufzudrücken? Ist die Begründung der Versicherung rechtlich? Welche Möglichkeiten bestehen für Person B? Wie kann es nach deutscher Rechtsprechung angehen dass der Geschädigte auch noch Geld bezahlen muss? Gibt es hierzu Gesetzesangaben oder wirksame Rechtsurteile? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank im Voraus