Wer kommt für Arztkosten bei Arbeitsunfall auf?
Ich hatte mir neulich in der Arbeit den Rücken beim schweren Hochheben verrissen. Der Schmerz ließ eigentlich schnell mal nach, doch jetzt nach ein paar Tagen habe ich ziemliche andauernde Schmerzen. Geht man in solchen Fällen zum Hausarzt und lässt sich auf Vorlage der Versichertenkarte behandeln, oder muss man da einen Facharzt aufsuchen und die Sache über die Berufsgenossenschaft regeln? Muss ich bei meiner Krankenkasse was melden? Oder wäre es sogar sinnvoller, nichts von dem Vorfall in der Arbeit zu sagen, sonder zu behaupten es wäre Zuhause passiert? In wie weit könnte man auch den Vorfall seiner Unfallversicherung melden?
1 Antwort
Es gibt Karrenzzeiten zur Meldung von Arbeitsunfällen,die liegen je nach Beruf /und Genossenschaft zwischen einer Woche und 14 Tage, da eben nicht ausgeschlossen werden kann ,das ein Unfall Folgeschäden produziert..also dem AG melden ,der meldet dies der Berufsgenossenschaft ! Zu behaupten das es ein privater Unfall war ,wem nützt das ? Gar keinem..zu mal, das bei einer privaten Unfallversicherungen ähnlich mit den Meldungen von Unfällen ist..(wenn ich dann eine habe ?) HG DerMakler