2 Werkstudentenjobs gleichzeitig versicherungszechnisch?
Hallo zusammen,
ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einer Firma für eine Stelle als Werkstudenten. Bei dieser Stelle würde ich während dem Semester 20h/Woche und in den Semesterferien 40h/Woche rein rechtlich gesehen maximal arbeiten dürfen. Vergütung hier wären 10€ pro Stunde. Ich muss allerdings nicht soviel arbeiten sondern könnte theoretisch auch mal nur 3 Stunden pro Woche arbeiten.
Gleichzeitig würde ich aber gerne eine Stelle an einem Lehrstuhl als Tutor übernehmen. Diese Stelle beträgt 7h/Woche und wird vermutlich um die 12€ pro Stunde bezahlt werden. Egal wie viel ich tatsächlich arbeite, mir werden 7 Stunden bezahlt. Sprich ich bekommen im Monat etwa 336€.
Nun weiß ich nicht genau wie ich dass versichern muss und ob das alles überhaupt sinnvoll ist. Auf der Seite http://www.minijob-zentrale.de/ habe ich gelesen, dass mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung grundsätzlich zusammen gerechnet werden. Wenn nun allerdings ein Job als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, dann ist der erste Minijob erstmal versicherungsfrei.
Nun stellt sich für mich ersteinmal die Frage, als was die beiden Beschäftigungen denn gelten: Bei dem Job in der Firma könnte ich ja bei voller Auslastung während dem Semester 80h/Monat 800€, während der Semesterferien sogar 1600 € verdienen. Gilt dies schon als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Auf Wikipediahabe ich jedoch verstanden, dass die Jobbezeichnung "Werkstudent" besonders behandelt wird. Gilt dies nun als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder nicht. Es kann ja durchaus sein dass ich in einem Monat nur 200 € verdiene und dann würde ich ja nichts zahlen als Versicherung. Die Einnahmen bei dem Job sind halt sehr inkonstant.
Den Job als Tutor (336 € / Monat) könnte ich dann doch als Minijob gelten lassen oder ?
Allgemein würde ich dann nun wissen, inwieweit ich die verschiedenen Arbeitgeber informieren müsste, denn beim Vorstellungsgespräch gestern wurde ich gefragt, ob ich noch irgendetwas wichtiges zu erwähnen wüsste und dabei hatte ich den Tutorjob vergessen zu erwähnen.
Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
1 Antwort
Hallo,
mit dem Werkstudentenjob wär das Limit für den Werkstudenten erreicht. Entscheidend ist nicht der Verdienst, sondern die Stundenzahl.
Für den Tutorjob wäre da kein Raum. Außer, der Werkstudentenjob wird dauerhaft um 7 std. reduziert. wenn nicht, wäre er voll SV-pflichtig, auch wenn der Tutorjob als Minijob läuft.
Es ist wichtig, den Arbeitgeber zu informieren, denn wenn er Dich als Werkstudent einstellt und dann kann er alle SV-Zweige bedienen, wird er das nicht lustig finden.
Viel Glück
Barmer
Der Hauptnutznießer beim Werkstudenten ist der Arbeitgeber. Er spart KV, PV und ALV-Beiträge.
Der Student zahlt weiter seine eigene KV. Solange er studentisch versichert ist, rechnet sich das auch in der Regel.
Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Wenn im Arbeitsvertrag steht 20 Stunden, wird das Gegenteil genau nachzuweisen sein. Wer bestimmt denn, wieviel gearbeitet wird ?
Viel Glück
Barmer
Vielen Dank ersteinmal.
So wie ich das verstanden habe, ist der Job eines Werkstudenten eine gute Möglichkeit SV zu sparen, obwohl mehr als 450€ verdient wird. Der Student muss aber seine SV ab 450 € schon zahlen oder?
Wie verhält sich die Lage denn, wenn ich zwar einen Werkstudentenvertrag bei der Firma habe, der mir maximal 20 Stunden erlaubt, ich allerdings nur 13 Stunden höchstens pro Woche arbeite. Im Vorstellungsgespräch wurde mir nämlich gesagt, dass von mir nicht erwartet wird die 20 Stunden zu erreichen, rein theoreitsch könnte ich auch nur 5 arbeiten. Kurz gesagt: was ist entscheindend; meinen tatsächliche Stundenanzahl oder meine im Vertrag maximale Stundenanzahl?