Innerhalb welchen Zeitraums kann man mit Leistungen aus der BU rechnen?

2 Antworten

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Es gab eine Zeitlang dafür vorgelegte Regularien, die aber dann auf Grund der Einführungen der Selbständigen B.U. Verträge fast ad absurdum geführt wurden ..man "sagt" i.d. Regel :

  • innerhalb von 14 Tagen Bestätigung das ein "Leistungsanspruch" vorliegt

  • innerhalb von 6 Wochen bis hinzu 3 Monaten "intere Prüfung" je nach Schwierigkeitsgrad (z.Bsp geistige Berufserkrankungen /Burn Out) Erste Tendenz ja /nein

  • maximale 4 - 6 Monate bei Komplizierten Sachverhalten oder Überkreuz Erkrankungen bei ja ,sofortige rückwirkende Zahlung der sechs Monate

Unterstützen können die schnelle Herbeiführung aller erforderlichen Unterlagen und / oder das schnelle Reagieren bei Ablehungen (Einspruchfristen)

aber : In der Regel werden bei eindeutigen Berufserkrankungen und Vorlage aller Unterlagen zwischen 4 Wochen ,max. 2 Monaten über eine S.B.U. entschieden !

HG DerMakler


DerMakler  29.06.2011, 08:09

Danke für den Stern ! HG DerMakler

Wie lange das ganze Prozedere dauert ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Hat man einen guten Tarif und eine gute Gesellschaft gewählt, sollte man recht schnell über die Entscheidung des Versicherers informiert werden. Natürlich immer vorausgesetzt man hat alle Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt, alle Gutachten eingeholt etc.

Die Frage wie lange ein Versicherer wartet stellt sich in dem Sinne nicht. In den Bedingungen ist klar definiert ab wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei guten Tarifen wird von einem Prognosezeitraum von 6 Monaten ausgegangen und einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 %. Bescheinigt ein Arzt also, dass der Patient für voraussichtlich 6 Monate nicht in der Lage ist seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, besteht gemäß den hier beispielhaft zugrunde gelegten Bedingungen eine Berufsunfähigkeit. Es ist also nicht wichtig, dass man über einen Zeitraum x berufsunfähig war, sondern voraussichtlich ist.