Wenn man keinerlei Kundenverkehr hat und sein Gewerbe (Homeoffice) von zu Hause aus betreibt, ist das ein Kündigungsgrund, wenn der Vermieter erfährt, daß man seinen Büroservice unter der privaten Adresse angemeldet hat? Ich meine, ohne Kundenverkehr und Lärmbelästigung ist das doch kein Thema, oder doch genehmigungspflichtig?
Kann mir mein Vermieter fristlos kündigen, weil ich Private Adresse als Gewerbeadresse angab?
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