Krankenversicherung während Jobwechsel
Ich habe meinen alten Arbeitsvertrag zum 31.8. gekündigt und auch schon einen neuen zum 8.10. unterschrieben. Dabei habe ich aber den Fehler gemacht, dass ich eine Woche nicht krankenversichert bin. Mein gesetzliche Krankenversicherung hat gemeint, ich kann einen Monat nach meiner Kündigung noch Krankenversichert bleiben. Aber das geht dann eben um eine Woche nicht raus. Was muss ich jetzt tun? Mich freiwillig versichern für 7 Tage?
2 Antworten
Hallo,
es gibt verschiedene Konstellationen:
Bezug von Arbeitslosengeld -> Beitragszahlung durch die Arbeitsagentur
Sperrzeit von der Arbeitsagentur -> ab Beginn des 2. Monats der Sperrzeit (hier also ab 1.10.) zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge. Wenn bis zum 31.8. und ab 8.10. als Arbeitnehmer Krankenversicherungspflicht besteht, brauchen für diesen 1 Monat Lücke keine Beiträge gezahlt zu werden (§ 19 SGB V).
ggf. kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten (oder bis zum 23. Geburtstag über die Eltern).
sonst fallen für die gesamte Lücke Beiträge von ca. 150 Euro monatlich an.
Gruß
RHW
Bist Du nicht während dieser Zeit arbeislos und das Amt zahlt so lange für Dich? Wovon lebst Du denn in der Zwischenzeit?