Krankenversicherung während Jobwechsel

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Hallo,

es gibt verschiedene Konstellationen:

  • Bezug von Arbeitslosengeld -> Beitragszahlung durch die Arbeitsagentur

  • Sperrzeit von der Arbeitsagentur -> ab Beginn des 2. Monats der Sperrzeit (hier also ab 1.10.) zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge. Wenn bis zum 31.8. und ab 8.10. als Arbeitnehmer Krankenversicherungspflicht besteht, brauchen für diesen 1 Monat Lücke keine Beiträge gezahlt zu werden (§ 19 SGB V).

  • ggf. kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten (oder bis zum 23. Geburtstag über die Eltern).

  • sonst fallen für die gesamte Lücke Beiträge von ca. 150 Euro monatlich an.

Gruß

RHW


RHWWW  06.09.2012, 20:18

Danke für den Stern!

Bist Du nicht während dieser Zeit arbeislos und das Amt zahlt so lange für Dich? Wovon lebst Du denn in der Zwischenzeit?