Krankenversicherung während Jobwechsel

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Hallo,

es gibt verschiedene Konstellationen:

  • Bezug von Arbeitslosengeld -> Beitragszahlung durch die Arbeitsagentur

  • Sperrzeit von der Arbeitsagentur -> ab Beginn des 2. Monats der Sperrzeit (hier also ab 1.10.) zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge. Wenn bis zum 31.8. und ab 8.10. als Arbeitnehmer Krankenversicherungspflicht besteht, brauchen für diesen 1 Monat Lücke keine Beiträge gezahlt zu werden (§ 19 SGB V).

  • ggf. kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten (oder bis zum 23. Geburtstag über die Eltern).

  • sonst fallen für die gesamte Lücke Beiträge von ca. 150 Euro monatlich an.

Gruß

RHW

Bist Du nicht während dieser Zeit arbeislos und das Amt zahlt so lange für Dich? Wovon lebst Du denn in der Zwischenzeit?