Doppelzahlung bei Haftpflichtversicherung - wie lang kann sie von ihr zurückgefordert werden?
Bei einer Schadensersatzabrechnung hat die Haftpflichtversicherung eine Position zu viel gezahlt. Es liegt eine Doppelzahlung vor. Die Versicherung hat dies nicht beanstandet bzw. bemerkt. Der Fall ist längst abgeschlossen. Es geht um eine Überzahlung von 800,00 EUR, die ich bis heute nicht angegriffen habe. Darf ich sie jetzt für mich verwenden? Oder wie lange soll ich den Betrag für eine Rückzahlung bereit halten? Wie lang kann diese gefordert werden?
1 Antwort
Nur so aus Interesse eine Frage an all die aufgeregten Experten hier:
Warum sollte ein solcher Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt BGB nicht nach § 199 Abs. 4 verjähren?
Wie kommt ihr bei der Unterschlagung im Missbrauchstatbestand über das Tatbestandsmerkmal der fremden Vermögens hinweg? (Bitte mit Fundstelle)
Wie bejaht ihr bei der Unterschlagung im Treubruchtatbestand die Vermögensbetreuuungspflicht? Eine reine Nebenpflicht genügt hier ja - wie allgemein bekannt - nicht. (Bitte mit Fundstelle)
Wie begründet ihr beim Betrug durch Unterlassen die Garantenpflicht? (Bitte mit Fundstelle)