Wenn man in der Schweiz gearbeitet hat, wann hat man Anspruch auf die Rentenversicherung?
Wenn man als Deutscher in der Schweiz gearbeitet hat und den Job wieder nach Deutschland wechselt, wann hat man dann Anspruch auf die Rentenversicherungsauszahlung? Stimmt es, dass einem beim "Verlassen" des Landes das Geld ausgezahlt wird, sodass man nicht erst ins Renteneintrittsalter kommen muss?
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