Sind Zahlungen, die man aus einer Versicherung erhält pfändbar?
Dürfen verschuldete Leute, die ein P-Konto haben, Leistungen, die sie aus Versicherungen bekommen, behalten? Jemand beschädigt beispielsweise das Eigentum von einem P-Konto-Inhabers, der dann von dessen Haftpflichtversicherung einen Ausgleich bekommt. Wird dieser Betrag dann gepfändet?
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Versicherungen leisten an Geschädigte direkt. Das geht also nicht durch ein P-Konto.
Wenn ein P-Konto-Inhaber eine Leistung aus einer Versicherung bekommt, dann ist das aus Sicht der Bank eine gewöhnliche Einkunft und wird nicht anders als andere Geldeingänge auf dem Konto behandelt.
Eine Erstattung aus einer Versicherung wird also nicht zu 100% zur Verfügung des Empfängers ausgezahlt, sondern unterliegt den gleichen Regeln wie andere Überweisungen.