Muss geschädigter Kostenvoranschlag zahlen?(Laptop)

4 Antworten

keine Ahnung aber vielleicht seid ihr etwas voreilig gewesen den KVA in Auftrag zu geben. Erst einmal hätte ich die Meinung der Versicherung zur weiteren Vorgehensweise zur Schadensregulierung abgewartet. Wäre ich Person A, würde ich mich ebenfalls erst einmal weigern zu zahlen. Für solche Mißgeschicke, passieren nun mal, habe ich doch die Versicherung einmal abgeschlossen. Aber ist lediglich mein subjektives Empfinden, bin nicht aus der Versicherungsbranche. Da melden sich sicher noch Fachleute. K.

Hallo an alle, wieso habt ihr nicht erstmal bei der Versicherung den Schaden gemeldet? Die Versicherung hätte direkt am Telefon mit euch abgesprochen ob und wer den KVA erstellen wird! Bei so einen Schaden (Laptop) sollten man immer die Versicherung im voraus kontaktieren uns nicht voreilig sein !

Einige der Fakten erscheinen mir etwas unvollständig dargestellt, was die Beurteilung unmöglich macht:

Hat die Versicherung den KVA angefordert oder wieso ist nicht gleich Reparaturauftrag erteilt worden?

Wird das Entgelt für den KVA etwa nicht auf die Reparatur angerechnet? Das wäre äußerst ungewöhnlich.

Wieso hat der Gutachter den LT nicht bei der "Firma" begutachtet?


hanskanns24 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 20:18

Es handelt sich bei der Firma um Saturn. Das Gerät wurde in Einverständnis mit Person A(Verursacher) zur Regulierung abgegeben. Hierbei entstand die Höhe von 70 Euro für KVA. Versicherung kontaktierte mich nach 6 Wochen und möchte nun das Gerät von einem externen Gutachter beurteilen lassen. Somit kann eine Reparatur nicht verrechnet werden und die Kosten müssen bezahlt werden. Die Versicherung zahlt diese aber nicht, da ich (Geschädigter) das Gerät bereits eingesendet habe als Versicherung sich bei mir meldete und somit mich nicht "beauftragt" hat einen KVA machen zu lassen.

Für mein Verständnis war jedoch klar, ein Schaden der entstanden ist, muss entschädigt werden. Dies geht nur, wenn klar ist, um welchen Schaden und in welcher Höhe sich der Schaden beläuft.

Der Gutachter nun, ist von einer von der Versicherung beauftragter, welcher natürlich mit der Firma Saturn nichts zu tun hat. Ein Reparaturauftrag wurde nicht gleich gegeben, da sich der Schaden (Macbook) auf 945 Euro beläuft und somit die Frage des wirtschaftlichen Totalschadens nicht eindeutig ist und ich dies von der Versicherung vor Reparatur klären wollte um eben nicht noch drauf zahlen zu müssen.

Die Versicherung handelt völlig korrekt.

Bevor ihre Regulierung greift, muß erst einmal die Verschuldenshaftung ihres Versicherten geklärt werden. Zur Schadensprüfung darf sie das Gerät begutachten - wie B das bewerkstelligt und was er vorher alles unternimmt, ist nicht deren Problem noch das ihres Versicherten A :-O

G imager761