Wohnwertminderung durch trocknungsgeräte nach einem Wasserschaden
Nach einem Wasserschaden wurden in unserem Haus Trocknungsgeräte und Gebläse instaliert für eine Dauer von etwa drei Wochen. Die Geräte liefen Tag und Nacht und haben unsere wohnqualität erheblich eingeschränkt. Zählt die gebäudeversicherung diese Wohnwertminderung und wie wird die Höhe der entschädigung berechnet.
2 Antworten
Hallo, die Miete kann ohne vorherigen Antrag oder Genehmigung solange gekürzt werden, bis der Schaden durch den Wasserrohrbruch vollständig behoben ist. Auch die anschließende Trockenlegung und Benutzung von Lufttrockner stellt einen erheblichen Umstand dar, der zur Kürzung der Miete berechtigt. ( auch Lärm bedingt durch die Trocknung sorgt für erhebliche Beeinträchtigungen und rechtfertigen eine Mietminderung während dieser Zeit. ) K.
Ein Sachverhaltsdetail fehlt aber jetzt: Seid Ihr Eigentümer oder Mieter? Dem Eigentümer zahlt niemand etwas für die in seiner eigenen Wohnung erlittene Wohnwertminderung. Der Mieter kann Mietminderung geltend machen und dafür kommt die Gebäudeversicherung auf. In welchem Umfang die Mietminderung berechtigt ist, ist Tatfrage.
Ein Sachverhaltsdetail fehlt aber jetzt: Seid Ihr Eigentümer oder Mieter? Dem Eigentümer zahlt niemand etwas für die in seiner eigenen Wohnung erlittene Wohnwertminderung.
.. diese Information ist nur begrenzt richtig, weil, dem Eigentümer eine Nutzungs-entschädigung zustehen kann, wenn z. B. die Wohnung komplett nicht genutzt werden kann. Basis ist eine ortsübliche Vergleichsmiete.
Im hier geschilderten Fall könnte es allerdings sein, wenn Eigentümer, keine Entschädigung.