Kosten für Zahnspange steuerlich absetzbar?
Unsere Tochter benötigt eine Zahnspange. Einen Teil der Kosten übernimmt die Krankenkasse. Den restlichen Teil müssen wir vorerst selbst übernehmen, bekommen das Geld aber voraussichtlich nach erfolgreicher Behandlung von der Krankenkasse wieder zurück. Darf man die geleisteten Zahlungen trotzdem als außergewöhnliche Belastungen absetzen? Es ist ja nicht 100%ig sicher, dass das Geld wieder erstattet wird?
1 Antwort
Die zunächst selbst zu tragenden Kosten für die Zahnspange ihrer Tochter können Sie als außergewöhnliche Belastungen angeben. Dies MUSS in der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr erfolgen in dem diese Kosten angefallen sind (= bezahlt bzw. überwiesen wurden). Anzugeben sind immer die im Steuerjahr angefallenen Gesamtkosten und die im Steuerjahr von der Krankenkasse (oder z.B. privaten Zusatz-Krankenversicherungen, der Beihilfe, usw.) erhaltenen Erstattungen / Zuschüsse, o.ä..
Außergewöhnliche Belastungen ist einer von von vielen Fällen, bei denen man trotz Abgeltungssteuer ALLE! Zinseinnahmen angeben muss, auch wenn davon wegen dem Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) keine Steuer abgezogen wurde.
Wenn in einem späteren Steuerjahr z.B. von der Krnkenkasse weitere Zuschüsse / Erstattungen für Kosten erfolgen, die Sie in vorherigen Steuerjahren selbst bezahlt haben, so müssen Sie im Steuerjahr in dem Sie diese weiteren Zuschüsse / Erstattungen erhalten haben in der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr diese Zuschüsse / Erstattungen bei den außergewöhnliche Belastungen angeben, auch wenn Sie selbst in diesem Steuerjahr keine Kosten für außergewöhnliche Belastungen hatten!