Ich befinde mich in der Passivphase der Altersteilzeit als Lehrerin und möchte ein Fernstudium als psychologische Beraterin machen. Ich stelle mir vor, später eine eigene Praxis aufzumachen. Meine Frage ist nun, ob die Kosten auch vom Finanzamt als absetzungswürdig anerkannt werden, da ich ja nicht mehr meinem Beruf im Lehramt nachgehe.