Ich habe für die Jahre von 1997 bis 2005 aufgrund von Falschberatung durch meinen damaligen Steuerberater keine Steuern auf die Witwenrente bezahlt. Das Finanzamt fordert mich nun zu einer vollständigen Nachzahlung auf. Gibt es eine Verjährung auf die nicht bezahlte Steuer? Inwieweit ist der Steuerberater haftbar zu machen?