Tätigkeit als freier Dozent beim BFZ wurde als Einkunft aus selbständiger Arbeit berechnet
Ich habe als freie Dozentin beim BFZ in einer Nebentätigkeit gearbeitet. Meine Einkünfte haben nie 400€ überschritten. Muss ich Steuern nachzahlen?
2 Antworten
mutmaßlich liegt hier der Irrtum vor, daß Sie sich als "Arbeitnehmerin" fühlen, tatsächlich aber Honorarkraft waren. Als Dozentin waren Sie zwar keine Gewerbetreibende i.S. der Gewerbeordnung müssen aber dennoch Ihr Einkommen/Honorar aus dieser Tätigkeit als Einkommen zusammen mit Ihren weiteren Einkommen versteuern - ob das Einkommen unter 400 EUR/Monat lag spielt in diesem Fall keine Rolle, da Sie keine geringfügig beschäftigte pauschalbesteuerte Arbeitnehmerin waren für die der Arbeitgeber bereits pauschal die Steuer bezahlt hat - d.h. SIE allein sind nun für die Versteuerung (oder die Nichtversteuerung) verantwortlich.
Ein Job mit einer Entlohnung von € 400/Monat ist noch keine 400-Euro-Beschäftigung. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/400-Euro-Basis
Daher dürfte Deine Nebentätigkeit grundsätzlich steuerpflichtig sein und eine Steuernachzahlung verursachen. Es gibt aber bestimmte Tätigkeiten, die begünstigt besteuert werden. Da mir die BFZ und Deine Tätigkeit dort nicht bekannt sind und auch nicht klar ist, ob Dein Betrag von € 400 monatlich oder jährlich zu verstehen ist, musst selber auf dem folgenden Link etwas weitersuchen. Es folgt dafür gleich noch ein Link.