Hallo zusammen, folgende Situation: Mann und Frau haben eine gemeinsame Nebenwohnung in B, weil auch beide in B tätig sind. Die Hauptwohnung besteht schon seit über 20 Jahren in A. Beide zahlen ja Lohnsteuer und trotzdem können die Kosten für Nebenwohnung nur 1 x abgesetzt werden und die Familienheimfahrt, die gemeinsam vorgenommen wird, kann auch nur von einem abgesetzt werden.