Angenohmen:

  • Auto beschädigt, Kauf Differenzbesteuert: 10000EUR
  • Reparatur / Ersatzteile: 1190EUR inkl. USt. / 1000EUR exkl. USt.
  • Verkaufspreis: 15000EUR

  1. Fließen die Reparaturkosten jetzt inkl. USt. oder exkl. USt. in den Anschaffungswert mit ein, also 11000EUR exkl. USt. (Anschaffungswert) oder 11900EUR inkl. USt. (Anschaffungswert)?
  2. Welcher Gewinn unterliegt schlussendlich der USt., 4000EUR oder 3810EUR?