einmalig als Verkäufer auf Weihnachtsmarkt arbeiten - wie anmelden?
Hallo, ich bin hauptberuflich angestellt. Nebenberuflich möchte ich als Verkäufer auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten. Der Standbesitzer möchte, dass ich ihm dafür eine Privatrechnung ohne MwSt. schreibe.
Meine Fragen: Muss ich dazu erst einen Gewerbeschein beantragen? Wie muss ich den Betrag versteuern? Im Lohnsteuerjahresausgleich als Anlage? Kann es auf dem Markt zu Kontrollen durch das Ordnungsamt kommen? Was muss ich dann vorweisen?
Vielen Dank.
2 Antworten
Für die Arbeit an einem Weihnachtsmarktstand ist Arbeit auf Rechnung völiger Quatsch. Schließlich bist Du weisungsgebunden. Es ist eine typische Arbeitnehmertätigkeit.
Natürlich mußt Du es versteuern. 410,- Euro würden steuerfrei bleiben. Wäre DEin Ertrag über 410,- aber nicht mehr als 820,-, wär es zum Teil (mehr mehr desto weniger) Steuerfrei (sogenannten Härteausgleich). Bei einem Verdienst über 820,-, wäre alles steuerpflichtig.
Mit der Rechnungslösung will er nur auf Deine Kosten, Ausgaben einsparen.
Weihnachtsmarkt wäre in meinen Augen das typische für eine kurzfristige Beschäftigung. bis zu 50 Tagen, oder 2 Monaten. Pauschal mit 25 % durch den Arbeitgeber zu versteuern. keine Sozialversicherung.
Du müsstest dafür ein Kleingewerbe anmelden. Diese Anmeldung beinhaltet aber einiges an "Papierkrieg" mit dem Finanzamt. Einfacher wäre es doch in deinem Fall, wenn du auf 400 € Basis arbeiten würdest. Dann dass der Standbetreiber alles weitere erledigen.
Wie machen das denn die ganzen Verkäufer, die da im Saisongeschäft arbeiten? Die können doch unmöglich alle ein Kleingewerbe angemeldet haben.
Mit einem 400,- Euro Job komme ich da nicht hin, da ich deutlich mehr Geld verdienen möchte und werde.
Danke. Das wäre tatsächlich die eleganteste Lösung.
Brauche ich dafür eine zweite Lohnsteuerkarte? Oder was benötigt der Arbeitgeber für diese kurzfristige Beschäftigung an Unterlagen?