einmalig als Verkäufer auf Weihnachtsmarkt arbeiten - wie anmelden?

2 Antworten

  • Für die Arbeit an einem Weihnachtsmarktstand ist Arbeit auf Rechnung völiger Quatsch. Schließlich bist Du weisungsgebunden. Es ist eine typische Arbeitnehmertätigkeit.

  • Natürlich mußt Du es versteuern. 410,- Euro würden steuerfrei bleiben. Wäre DEin Ertrag über 410,- aber nicht mehr als 820,-, wär es zum Teil (mehr mehr desto weniger) Steuerfrei (sogenannten Härteausgleich). Bei einem Verdienst über 820,-, wäre alles steuerpflichtig.

  • Mit der Rechnungslösung will er nur auf Deine Kosten, Ausgaben einsparen.

  • Weihnachtsmarkt wäre in meinen Augen das typische für eine kurzfristige Beschäftigung. bis zu 50 Tagen, oder 2 Monaten. Pauschal mit 25 % durch den Arbeitgeber zu versteuern. keine Sozialversicherung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Lennier 
Beitragsersteller
 27.10.2010, 19:12

Danke. Das wäre tatsächlich die eleganteste Lösung.

Brauche ich dafür eine zweite Lohnsteuerkarte? Oder was benötigt der Arbeitgeber für diese kurzfristige Beschäftigung an Unterlagen?

wfwbinder  27.10.2010, 23:36
@Lennier

da pauschal besteuert wird, darf er keine Steuerkarte haben.

Du müsstest dafür ein Kleingewerbe anmelden. Diese Anmeldung beinhaltet aber einiges an "Papierkrieg" mit dem Finanzamt. Einfacher wäre es doch in deinem Fall, wenn du auf 400 € Basis arbeiten würdest. Dann dass der Standbetreiber alles weitere erledigen.


Lennier 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 19:03

Wie machen das denn die ganzen Verkäufer, die da im Saisongeschäft arbeiten? Die können doch unmöglich alle ein Kleingewerbe angemeldet haben.

Mit einem 400,- Euro Job komme ich da nicht hin, da ich deutlich mehr Geld verdienen möchte und werde.

Lennier 
Beitragsersteller
 28.10.2010, 19:03

Dann ist meine Frage hiermit beantwortet. Vielen Dank.