Könnte Rechner der Firma billig übernehmen/ kaufen. Fallen dann Steuern an?
ich könnte ein Notebook von meiner Firma abkaufen. Das Notebook steht mit 1 Eur in dem Büchern, ich könnte den Rechner für 20 Eur kaufen. Der Marktwert liegt bei ca. 300 Eur (eBay etc).
Wie ist das mit dem Unterschied von 300 - 20=280 EUR? Fallen darauf Steuern an? Ich denke an geldwerter Vorteil?
4 Antworten
Wie das Gerät bei wem auch immer in den Büchern steht, kann dir egal sein. Wenn du für 20 ein Gerät im Wert von 300 bekommst, sind die 280 entweder Geschenk oder Arbeitslohn, also geldwerter Vorteil.
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Allerdings würde ich das nicht überall herumerzählen.
Wenn es bei einer einmaligen Aktion bleibt, dass Du das Gerät bei Ebay mit Gewinn weiterverkaufst interessiert das niemanden, aber wenn Du es gewerbsmäßig betreibst, dann werden die Gewinne sicher steuerpflichtig.
ich will es nicht weiterverkaufen. eBay ist nur die Referenz für den Zeitwert.
Du hast Recht. Die Differenz ist steuer-und sozialversicherungspflichtig.ABER es gibt auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach §40Abs.2Satz1Nr.5EStG mit 25% dies hat den Vorteil,dass der Betrag sozialversicherungsfrei bleibt. Im Gegensatz zur Übereignung bleibt die Nutzung eines betrieblichen PC´s durch einen Arbeitnehmer nach §3Nr.45EStG steuerfrei.
Das Gerät ist wahrscheinlich schon abgeschrieben, d.h. der wenn der Buchwert nicht über dem bezahlten Betrag (der auch Null sein kann) liegt, ist nichts zu versteuern. Das Gerät wird von der Firma wahrscheinlich als "veraltet" ausgemustert und kann daher von Dir als "Schrott" sehr günstig erworben werden... auch wenn es im Prinzip ja noch gut funktioniert.
Bekommst Du allerdings für 1 EUR den praktisch neuen Laptop für 3.000 EUR für den Privatgebrauch, dann wäre das natürlich zu versteuern.